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Der Traum vom Immobilienglück – wer nicht darauf warten möchte, erfüllt ihn sich ganz einfach allein. Aber was wenn danach noch das Eheglück wartet? Was geschieht dann mit dem eigenen Haus und wie ist die Lage, wenn die Ehe schlussendlich doch scheitert? Hat der Ehepartner ein Anrecht auf die Immobilie, die man vor der Eheschließung noch selbst erworben hat? In dem folgenden Artikel wollen wir diese Fragen beantworten.
Per Definition ist die Ehe ohne Ehevertrag vor dem Gesetz eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Der Gesetzgeber sorgt auf diese Weise für klare Verhältnisse hinsichtlich der Finanzen der Ehepartner. Für viele Paare ist die Regelung ausreichend, sodass ihnen ein zusätzlicher Ehevertrag überflüssig erscheint. In gewisser Weise ist das auch richtig. In der Zugewinngemeinschaft sind viele Angelegenheiten bereits geregelt. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet:
Sie benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen rund um das Thema “Immobilien in der Scheidung”?
Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH
Anders als oft erwartet wird, gehört das eigene Kapital mit der Eheschließung nicht automatisch auch dem anderen Partner. Alles, was vor der Ehe Eigentum eines Partners war, bleibt auch danach noch dessen Besitz. Sowohl während als auch nach der Ehe verwaltet jeder Partner sein eigenes Vermögen selbst.
Ein Ehepartner ist nicht für eventuelle Schulden des anderen haftbar zu machen. Schulden, die bereits vor der Eheschließung bestanden oder welche, die ein Partner während der Ehe selbstständig angehäuft hat, müssen nicht von dem anderen mitgetragen werden.
Tätigt ein Partner während der Ehe einen Einkauf oder erhält ein Erbe, bleibt dieser auch mit der Scheidung alleiniger Eigentümer des gekauften oder geerbten Gegenstands. Der gemeinschaftliche Erwerb eines Hauses ist also nur möglich, wenn beide Partner den Kaufvertrag unterschreiben. In diesem Fall sind jedoch auch beide Partner gleichermaßen haftungspflichtig für entstehende Kosten.
Wer alleiniger Eigentümer einer Immobilie vor der Eheschließung ist, bleibt es auch danach noch. Ein Recht, über den Verbleib der Immobilie mitzuentscheiden hat der andere Partner somit nicht. Es ist ihm folglich auch nicht möglich auf eine Verkauf der Immobilie nach der Scheidung zu drängen. Er wird jedoch auf eine andere Weise begünstigt. Scheitert die Beziehung, wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gleichermaßen unter den Partner aufgeteilt. Für diesen Zugewinnausgleich sowohl das Vermögen der Partner vor der Eheschließung als auch das zum Zeitpunkt der Scheidung ausschlaggebend. Hier spielt unweigerlich auch der aktuelle Wert der Immobilie mit hinein. Wie hoch der Zugewinn ist, hängt dabei von der Höhe und der Anzahl der Vermögenswerte ab. Meist erhält der Partner als Ausgleich die Hälfte davon.
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© BRUMANI Immobilien GmbH 2017 – 2023 | Alle Rechte vorbehalten
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