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Teilverkauf

Mit dem Teilverkauf erhalten Sie einen Teil des Wertes Ihres Zuhauses zurück, ohne auszuziehen! Erfahren Sie hier, wie der Teilverkauf bei BRUMANI Immobilien abläuft und warum sich das Modell auch für Sie lohnt!

So geht Teilverkauf bei BRUMANI

Erfahren Sie, wie Sie in nur 4 Schritten einen Teil Ihrer Immobilie verkaufen.

1. Ein vorläufiges Angebot

In einem persönlichen Gespräch oder per Email haben Sie die Möglichkeit, mit uns einige Informationen über Ihre Immobilie zu teilen und anzugeben wie hoch Ihre Wunschauszahlung sein soll. Daraufhin erstellen wir für Sie ein vorläufiges Angebot, mit dem Sie einen ersten Eindruck von einem möglichen Teilverkauf erhalten.

2. Unabhängige Begutachtung Ihrer Immobilie

Wenn Sie an einem Teilverkauf interessiert sind, beauftragen wir einen unabhängigen Gutachter, um den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dieses Gutachten bietet die Grundlage für ein solides und verbindliches Angebot unsererseits.

3. Notarielle Beurkundung

Sofern Sie das Angebot annehmen, vereinbaren wir gemeinsam einen Notartermin in Ihrer Nähe, um den Teilverkauf Ihrer Immobilie zu beurkunden.

4. Auszahlung des Verkaufserlöses

Im Anschluss der notariellen Übertragung zahlen wir den vereinbarten Preis an Sie aus.

Ohne Altersbegrenzung: Der Teilverkauf

Das Haus ist abbezahlt, aber das Geld wird knapp? Das liebgewonnene Zuhause zu verkaufen ist für viele aber unvorstellbar. In dieser Situation bietet sich der Teilverkauf an. So erhalten Sie einen Teil des Immobilienwertes zurück – ohne auszuziehen! Wie das im Detail funktioniert und ob sich dieses Modell für Sie lohnt, erfahren Sie hier.

Das passiert beim Teilverkauf

Das Konzept des Teilverkaufs ist leicht verständlich: Ein Teil des Hauses wird verkauft, das Geld erhält der Verkäufer sofort. Mit dem verkauften Teil geschieht jedoch nichts. Der Verkäufer nutzt ihn weiterhin, zahlt jedoch fortan eine Nutzungsgebühr an den Käufer. Der Immobilienbesitzer behält dabei alle Rechte und Pflichten an dem Haus. Damit das so bleibt, ist es nur möglich, maximal 50 Prozent einer Immobilie zu verkaufen. Umbauarbeiten liegen also alleine in der Verantwortung des Verkäufers, genauso wie die Versicherung und die Zahlung der Grundschuld.

Teilverkauf, aber an wen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Immobilie zum Teil an jede Privatperson verkaufen. Die Nachfrage hierfür ist jedoch nur klein. Es bieten sich aber auch mehrere Unternehmen als Teilkäufer an, wie Engel&Völkers, Wertfaktor oder die Deutsche Teilverkauf. Bevor Sie jedoch einen Vertrag bei einem dieser Anbieter unterschreiben, ist es wichtig, diesen genau zu prüfen. Denn besonders darüber, welche Partei welche Kosten trägt oder auch nicht, entsteht schnell Verwirrung.

Steuern beim Teilverkauf – Muss ich Spekulationssteuer zahlen?

Beim Teilverkauf fällt keine Spekulationssteuer an. Wer eine Immobilie verkauft, in der er zuvor drei Jahre selbst gewohnt hat, zahlt für den Verkauf generell keine Spekulationssteuer. Dies gilt nur für Investmentimmobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft werden. Da es sich bei einem Teilverkauf aber meist um bewohnte Immobilien handelt, fällt in der Regel also keine Spekulationssteuer an. Auch die Gewerbesteuer wird beim Teilverkauf in der Regel nicht fällig. Diese muss nämlich nur entrichten, wer innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobilien verkauft und sich somit als gewerblicher Immobilienhändler qualifiziert. Der Käufer muss jedoch beim Teilverkauf wie auch bei jedem gewöhnlichen Kauf die Grunderwerbssteuer tragen.

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Immobilienmakler BRUMANI Immobilien GmbH
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Lohnt sich der Teilverkauf?

Ein Teilverkauf ist eine Möglichkeit, um schnell an Geld zu kommen. Aber lohnt sich wirklich, was zu schön klingt, um wahr zu sein? Wie vieles andere auch hat der Teilverkauf ebenso gute und schlechte Seiten.

Die Vorteile des Teilverkaufs

Der Immobilienbesitzer bleibt Miteigentümer und gibt die Verantwortung für das eigene Haus somit nicht ab. Er ist im Stande, den verbleibenden Teil noch zu vererben.

Als alleiniger Eigentümer hat der Immobilienbesitzer die Möglichkeit, sein Zuhause zu vermieten, ohne die Mieteinnahmen abgeben zu müssen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Eigentümer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausziehen muss. Die Mieteinnahmen können dann bei der Finanzierung der Pflege unterstützen.

Der Immobilienbesitzer oder die späteren Erben der Immobilie haben ein Vorkaufsrecht an dem verkauften Immobilienteil. Somit ist es beim Teilverkauf doch möglich, die gesamte Immobilie an seine Erben weiterzugeben. Allerdings erfolgt der Rückkauf zum aktuellen Marktwert der Immobilie. Mindestens aber muss der erhaltene Kaufpreis zurückerstattet werden.

Dank des Nießbrauchs kann die Immobilie genau wie zuvor weiter genutzt werden. Dieses Recht ist jedoch teuer und treibt somit auch die Nutzungsgebühr in die Höhe.

Für einen Teilverkauf gibt es keine Altersbeschränkungen, wie beispielsweise bei der Leibrente.

Geht der Käufer des Immobilienteils insolvent, wird die Immobilie normalerweise nicht belastet. Viele Unternehmen sichern ihre Kunden vor dieser Eventualität ab. Die monatlichen Zahlungen des Immobilienbesitzers gehen nach der Insolvenz des Käufers an die Bank. Der Nießbrauch kann Ihnen somit nicht abgesprochen werden. Dennoch ist in einem solchen Fall eine Rücksprache mit einem sachkundigen Anwalt ratsam.

Die Nachteile des Teilverkaufs:

Die Nutzungsgebühr liegt in der Regel jährlich bei ca. 5-7 Prozent des Wertes des verkauften Teils. Diese Gebühren werden meist monatlich fällig, ähnlich einer Miete. Weitere Kosten, wie die Grundsteuer oder Instandhaltungskosten werden von den Käufern oft nicht mitgetragen. Der Verkäufer trägt damit die Pflichten eines Mieters und die Pflichten eines Immobilienbesitzers.

Will der Eigentümer die Immobilie verkaufen, verlangen die meisten Anbieter ein Durchführungsentgelt. Dieses liegt bei 2 bis 5 Prozent des Verkaufserlöses. Selbstverständlich erhält der Eigentümer nur den Anteil am Verkaufserlös für den noch nicht verkauften Immobilienteil.

Auch wenn die Zahlung der Nutzungsgebühr nicht mehr gewährleistet werden kann, ist es möglich, dass der Anbieter eine Zwangsversteigerung der Immobilie anstrebt.

Fazit

Bei der Betrachtung des Teilverkaufs entsteht der Eindruck, dass hier vor allem die Käufer profitieren und auf die Verkäufer schnell unerwartete Kosten zukommen. Auch ist der Teilverkauf mit einem gewissen Risiko verbunden, dem sich der Verkäufer bewusst sein muss. Es gibt nur wenige Fälle bei denen ein Teilverkauf tatsächlich sinnvoll erscheint. Ein Beispiel hierfür wäre ein kreditunwürdiger Immobilienbesitzer, der dringend Geld benötigt. Bevor ein Teilverkauf in Betracht gezogen wird, sollten jedoch andere Alternativen, wie eine Hypothek oder auch das Modell der Leibrente, bedacht werden.

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BRUMANI Immobilien ist Ihr renommierter Immobilienmakler aus Freiburg und liegt im Stadtteil Brühl, Waldkircher Straße, Alter Zollhof 12, 79106 Freiburg im Breisgau.

Unser Immobilienbüro in Freiburg liegt nordöstlich vom Uniklinikum Freiburg und ist verkehrsgünstig gut gelegen. Mit dem Auto erreichen Sie uns am besten über die Isfahanallee oder von Westen kommend über die Berliner Allee/Neunlindenstraße.

In der Nähe befinden sich die Haltestellen Freiburg, Kaiserstuhlstr. Mitte oder Eichstetter Str., die zu Fuß nur wenige Minuten entfernt sind.

Zu Fuß sind es ca. 30 Minuten in die Altstadt Freiburg.

Wenn Sie Ihr Haus oder eine Immobilie in Freiburg verkaufen wollen, sind wir für Sie der Makler des Vertrauens.

Unsere Öffnungszeiten:
Mo. -Fr. 09-12 und Uhr 13-18 Uhr.

Wir sind unter Telefon +(49) 761 7699030 oder E-Mail office@brumani.de jederzeit für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch.