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Brumani Immobilien Glossar

Immobilien Lexikon - FAQ rund um Immobilien

Immobilienverkauf und deren Bewertung werfen immer wieder Fragen auf. Oftmals ist es gar nicht so einfach,, bei den vielen Fachbegriffen in der Maklerbranche, den Durchblick zu behalten. Aus diesem Grund haben wir hier für Sie die häufigsten Fragen an uns aufgeschrieben. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, oder sie genauere Informationen wünschen, freuen wir uns wenn Sie sich bei uns melden.

Wir kümmern uns um alle Unterlagen, die für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie notwendig sind. Hierzu benötigen wir lediglich eine entsprechende Vollmacht, die mit dem Abschließen des Maklervertrages unterschrieben wird. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und erspart Ihnen aufwändige Behördengänge oder Anrufe.

Eine ausführliche Checkliste mit sämtlichen Unterlagen die Sie für ihren Haus oder Wohnungsverkauf benötigen können Sie auf unserer Seite unter dem Reiter Ratgeber unter Checkliste Unterlagen für den Immobilienverkauf finden.
Sie sollten jedoch einen Grundbuchauszug, eine Flurkarte, einen Lageplan, einen Grundriss, die Ansichten und Schnitte, eine Baubeschreibung und einen Energieausweis bereit halten.

Außer dem Kaufpreis einer Immobilie kommen noch weitere Kosten auf Sie zu. Die sogenannten Erwerbsnebenkosten, man sollte sie auf ca. 15% des Immobilienpreises schätzen. Sie variieren jedoch nach Bundesland. Dazu zählt die Grunderwerbssteuer (in Freiburg 5%), die Notar/ Gerichts- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5% bis max. 2%) und ggf. die Maklergebühren.

Wir führen gerne für Sie eine hochprofessionelle Marktwertermittlung durch.

Grundlage der Marktwertanalyse ist die Lage Ihrer Immobilie, die regelmäßig von unseren Höchstpreis-Strategen bewertet wird. Neben der ermittelten Wohnlage fließen Vergleichsobjekte – Immobilien in einer vergleichbaren Lage, mit einer vergleichbaren Ausstattung – in die Bewertung mit ein. Diese Rohdaten beziehen wir aus verschiedenen kostenpflichtigen Datenbanken und gleichen sie manuell mit der aktuellen Marktlage ab.

Diese Daten fließen zusätzlich in Ihre Immobilienbewertung ein. Die Kombination aus externen Datenquellen, eigener Marktexpertise als echter Makler und manueller Überprüfung erlaubt es uns, eine sehr genaue, erste Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie zu treffen.

Für den reinen Marktwert empfehlen wir das Wertermittlungstool von Sprengnetter, in wenigen Minuten haben Sie damit einen aussagekräftigen Richtwert für den Wert der Immobilie an dem man sich orientieren kann. Dieses Tool finden Sie auch auf unserer Seite zur kostenlosen Wertermittlung.
Was aber noch viel wichtiger ist als der von Sprengnetter ermittelte Wert, ist der Erfahrungswert der Branche und Verkaufstalent. Sie können 5 unterschiedliche Gutachter für Ihre Immobilie beauftragen und ein jeder von denen wird Ihnen einen anderen Wert ermitteln.
Der endgültige Wert Ihrer Immobilie hängt nicht nur von der Bausubstanz, der Lage, der Ausstattung uvm. ab, sondern einzig und allein von dem was ein potentieller Käufer bereit ist zu Zahlen.

Meistgefragte Begriffe in unserem Immobilien Lexikon

Anbei listen wir die Begriffe auf, die unsere Kunden am häufigsten erfragen. Sollten Sie einen gesuchten Begriff hier nicht finden, oder eine Erklärung nicht ausreichend finden, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

Wenn ein Eigentümer sein Wohnungseigentum in Eigentumswohnungen aufteilen möchte, muss er diesen Vorgang zwingend dem Bauamt mitteilen. Dafür benötigt er einen Nachweis über die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen. Die Abgeschlossenheitserklärung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung stellt die Grundlage für die Teilungserklärung dar.

Für jede Immobilie sollte nur ein kompetenter Makler mit dem Verkauf beauftragt werden. Dieser kann jedoch im Hintergrund mit Kollegen zusammenarbeiten, ohne dass Probleme auftreten. Arbeiten jedoch mehrere Makler unterschiedlicher Maklerbüros an einem Objekt, kann es zu unterschiedlichen Daten und Konditionen kommen. Dies wirkt sich negativ auf die Seriosität aus und macht einen Verkauf schwieriger.

Die Auflassung ist eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, die der Übereignung eines Grundstückes dient. Hierfür müssen allerdings diverse Voraussetzungen erfüllt werden, unter anderem benötigt der Notar die Bestätigung des Verkäufers über Erhalt des Kaufpreises. Diese dient zur Festhaltung eines Eigentümerwechsels bei dem jeweiligen Grundstück. (siehe Grundbuch Abteilung 1).

Die Auflassungsvormerkung dient als Sicherung auf Anwartschaft des Grundstücks. Diese verhindert, dass nach Kaufvertragsabschluss und der Kaufpreiszahlung, jedoch vor der Genehmigung vom Notar, ein erneuter Verkauf des Grundstücks stattfindet.

Der Aufteilungsplan ist Teil der Abgeschlossenheitserklärung, welche die Grundlage für die Teilungserklärung darstellt. Im Aufteilungsplan sind die Schnitte und Grundrisse des Hauses, welches geteilt werden soll, ersichtlich.

Ein auftragsbezogener Makler steht auf der Seite des Verkäufers oder auf der Seite des Käufers und versucht für seine Partei das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Verkäufer Makler versuchen den höchsten Verkaufspreis für Ihre Klienten, die Verkäufer, zu erzielen. Dabei nehmen sie die Suche nach Käufern auf, übernehmen die Besichtigungen, erstellen Exposés und klären alles weitere zwischen Verkäufer und Käufer.
Käufer Makler hingegen versuchen den Verkaufspreis so gering wie möglich zu halten. Außerdem versuchen sie für Ihre Käufer passende Immobilien zu finden. Sie klären die Besichtigungstermine und vermitteln zwischen Käufer und Verkäufer.

Baulasten sind baurechtliche Beschränkungen. Unter anderem in dem Fall, dass Wasserleitungen das Nachbargrundstück versorgen, ist es nicht möglich an diesem Ort zu bauen. Bei Bebauungen an der Grenze des Grundstücks gilt dasselbe. Das Baulastenverzeichnis dient zur Auffindung und Eintragung dieser Lasten.

Ein Bebauungsplan kann von einer Gemeinde festgelegt werden. Dieser gibt Richtlinien vor, welche die Art der Bebauung der bestehenden Flächen vorgeben.

Die meisten Immobilienkäufer finanzieren ihr neues Zuhause bei der Bank. Dafür benötigt die Bank eine Sicherung, um zu gewährleisten das der Kredit abbezahlt wird. Jedoch wird der überwiegende Teil keine Sicherung besitzen, wofür die Belastungsvollmacht existiert. Diese erlaubt dem Käufer, welcher den Kaufvertrag bereits unterzeichnet hat, seine zu erwerbende Immobilie als Sicherung bei der Bank anzubieten. Hierfür muss der Verkäufer den Notar und die Bank bevollmächtigen, die Eigentumsumschreibung zu belasten.

Bei einer Besichtigung handelt es sich um die Begehung einer Immobilie. Interessenten können sich hierbei das Haus oder die Wohnung ansehen und einen ersten Eindruck gewinnen. Es kann sich um Massenbesichtigungen, Einzelbesichtigungen oder Open House Veranstaltungen handeln. Je nach Veranstaltung können sich dabei sehr viele, einzelne oder aber sehr viele Interessenten versammeln, die jedoch nur in kleinen Gruppen durch die Immobilie geführt werden. In allen Fällen sollten Sie sich Zeit nehmen, das Haus anzusehen und zu prüfen, ob die Immobilie zu Ihnen passt.

Das Bestellerprinzip aus dem Jahre 2013 sagt aus, dass der Auftraggeber des Immobilienmaklers, für die Vermietung einer Immobilie, die Courtage des Maklers bezahlen muss. Nach dem Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“. Damit sollen die Mieter in Ballungsräumen geschützt werden. Vor der Regelung engagierte der Vermieter den Makler und ließ die Kosten vom Mieter bezahlen.

Betriebskosten sind die laufend anfallenden Kosten einer Immobilie. Sowohl Eigentümer oder aber Mieter müssen Betriebskosten (z.B. Wasser- und Heizungsgebühren) vorauszahlen.

Bei vielen Maklern werden feste Kaufpreise genannt. Jedoch gibt es auch das Bieterverfahren; hierbei bieten alle Interessenten gegeneinander. Ein Mindestpreis dient als anfängliches Gebot.

Der Gutachterausschuss trifft sich einmal im Jahr, um anhand der tatsächlichen Verkäufe den ortsüblichen Grundstückspreis pro m2 zu ermitteln. Hierfür erhält der Gutachterausschuss die Abschriften der Kaufverträge pro Kalenderjahr, wobei nur Grundstückskaufverträge und keine bebauten Grundstücke in die Berechnung einfließen.

Der Eigentümer einer Immobilie kann den Vertrag mit seinem Mieter aus dem Grund des Eigenbedarfs kündigen. Jenes muss jedoch begründet sein; zum Beispiel, dass der Eigentümer, welcher selbst im Mietverhältnis lebt, seine soeben erworbene Immobilie selbst beziehen möchte. Dasselbe gilt für enge Familienangehörige. Die Kündigungsfrist ist dabei nicht zu vernachlässigen, diese kann bis zu 9 Monaten dauern. Entscheidend ist dabei die Dauer des Mietvertrages. Wird eine Wohnanlage in Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft, hat der Mieter, welcher vor der Aufteilung schon in der Wohnung gelebt hat, meist 10 Jahre Kündigungsschutz.

Um ein Gebäude kaufen zu können, verlangen die meisten Banken einen bestimmten Anteil an Geldmitteln, für die Finanzierung der Immobilie gefordert sind. Ratsam sind 20-30% Eigenkapital; mindestens sollten jedoch die Erwerbskosten vorhanden sein.

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung in die Wege zu leiten. Hierbei werden über wirtschaftliche Situationen der Gemeinschaft, Reparaturen am Gebäude und über die Verwaltung im Amt diskutiert. Falls dringende Angelegenheiten besprochen werden müssen, welche nicht zur nächsten Versammlung verschoben werden können, muss der Verwalter eine außergewöhnliche Eigentümerversammlung einberufen, um diese Dinge zu besprechen.

Im Grundbuch wird die Immobilie, nach Vertragsabschluss und Zahlung beim Notar, an den Käufer überschrieben, welcher somit ist der offizielle Eigentümer des Objekts ist. Der Notar hat dafür einige Genehmigungen einzuholen und der Käufer muss die Grunderwerbssteuer aufbringen.

Um eine Wohnung kaufen zu können, muss eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt werden. Hierfür ist eine Abgeschlossenheitserklärung und eine Teilungserklärung zwingend erforderlich. Der Unterschied von einer Mietwohnung zu einer Eigentumswohnung bringt folgende Punkte mit sich: Zusätzlich zu den normalen Betriebskosten müssen Sie die Kosten der Hausverwaltung, die Instandhaltung, sowie die Zuführung zu den Instandhaltungsrücklagen und die laufenden Reparaturen zahlen. An Eigentümerversammlungen müssen sie teilnehmen, oder einen Vertreter, zum Beispiel den Verwalter, dazu bevollmächtigen. Wenn Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum oder Reparaturen entstehen, die nicht durch die Rücklagen abgedeckt werden können, müssen Sonderzahlungen geleistet werden. Die Größe der Wohnung oder die sogenannte Miteigentumsanteile entscheiden hierbei über die Höhe der Sonderzahlungen.

Bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie muss der Eigentümer dem Mieter oder dem Käufer den Energieausweis des Objektes vorlegen. Dieser informiert über den energetischen Zustand des Hauses.

Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein Grundstück, welches beispielsweise der Kirche oder dem Staat gehört. Auf diesem Grundstück darf, gegen Zahlung eines Entgelts, gebaut und für eine bestimmte Dauer gelebt werden. Hierbei kann es sich um ein Haus oder eine Wohnung handeln. Ein Gebäude das mit einem Grundstück verbunden ist, gehört laut Gesetz automatisch dem Grundstückeigentümer. Das Erbbaurecht bildet hierbei die Ausnahme; somit ist es möglich das Grundstück vom Gebäude zu trennen.

Der Gutachterausschuss trifft sich einmal im Jahr, um anhand der tatsächlichen Verkäufe den ortsüblichen Grundstückspreis pro m2 zu ermitteln. Hierfür erhält der Gutachterausschuss die Abschriften der Kaufverträge pro Kalenderjahr, wobei nur Grundstückskaufverträge und keine bebauten Grundstücke in die Berechnung einfließen.

Ein gutes Exposé sollte neben Fotos auch Grundrisse der Immobilie enthalten. Es stellt die wichtigen Daten und Informationen über das Objekt zusammen.

Eine Flurkarte kann bei dem zuständigen Katasteramt beantragt werden. Sie beinhaltet eine katastertechnische Fortführung der Liegenschaften. Hierauf findet man sowohl die Grundstücksgrenzen, sowie Gebäude, welche auf dem Grundstück stehen.

Fassaden, Außenfenster, Balkone, Zentralheizungen gehören zum Beispiel allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich. Diese müssen von allen Eigentümern in Stand gehalten und bezahlt werden. In der Teilungserklärung, dem Regelwerk der Eigentümergemeinschaft, können Sie nachlesen was zu Ihrer Wohnung gehört.

Wenn Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien verkaufen liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Dieser hat negative Folgen für die Steuerpflichtigkeit.

Das Grundbuch beinhaltet alte Kaufverträge, Baugenehmigungen, die Lage, den wirtschaftlichen Nutzen, Angaben zu dem Eigentümer, Beschränkungen, Angaben zu den Lasten, sowie die Grundschulden und Hypotheken des Objekts. Es ist also eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten und Fakten zu einer Immobilie. Sie können das Grundbuch im zuständigen Grundbuchamt anfordern.

Die in der zweiten Abteilung des Grundbuchauszuges stehende Grunddienstbarkeit, beschreibt ein Grundstück, welches belastet ist. Es gibt verschiedene Arten der Grunddienstbarkeit. Es könnte zum Beispiel vorkommen, dass Leitungen und Wege eines Grundstücks ein weiteres mitversorgen. Daraus resultiert dann eine gewisse Abhängigkeit voneinander.

Der Erwerb von einer Immobilie ist steuerpflichtig. In Baden Württemberg beträgt die Grunderwerbssteuer 5% des Kaufpreises. Sie variiert jedoch zwischen den Bundesländern und wird dabei meist zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Diese Zahl gibt an, wie weit ein Grundstück bebaut werden darf. Die Grundflächenzahl wird dabei in Dezimalzahlen geschrieben, so darf zum Beispiel bei 0,2 GRZ max. 20% des Grundstücks bebaut werden.

Von jeder Immobilie werden Grundrisse erstellt, welche Auskunft über die Lage und Größe der Räumlichkeiten geben. Bei Originalgrundrissen können auch Kaminabzüge verzeichnet sein. Mithilfe der Grundrisse können Sie tragende von nicht tragenden Wänden unterscheiden, jedoch sollte bedacht werden, dass nicht alle Grundrisse exakt berechnet wurden.

Die Grundschuld ist die finanzielle Sicherheit der Bank. Sollte der Erbwerber die Darlehensraten nicht zahlen können, so wird laut der Abteilung drei des Grundbuches, die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Der Eigentümer einer Immobilie muss, meist quartalsweise, laufende Steuern auf den Besitz seiner Immobilie bezahlen.

Der Grundstückswert setzt sich aus dem reinen Bodenrichtwert, dem Erschließungszustand und den Baulichkeiten des Grundstücks zusammen.

Anhand von tatsächlich verkauften Grundstücksflächen berechnet der Gutachterausschuss den ortsüblichen Bodenrichtwert pro m2. Dieses Treffen findet einmal im Jahr statt. Der Ausschuss besteht überwiegend aus Vermessern, Sachverständigen, Gutachtern und Immobilienmaklern.

Eine leerstehende Immobilie wird zum Beispiel mit Möbeln und Pflanzen bestückt, um einen ansprechenderen Eindruck zu erhalten und den Verkauf zu erleichtern.

Jeder Wohnungseigentümer zahlt mit seinem Wohngeld einen kleinen Anteil in die Instandhaltungsrücklagen ein. Mit diesen Rücklagen kann ein Reparaturrückstau behoben werden.

Der größte Immobilien Verband Deutschland (IVD) trifft sich mit seinen Mitgliedern (hauptsächlich Hausverwaltungen und Immobilienmaklern), um regelmäßig an Schulungen teilzunehmen und Ihre fachlichen Kenntnisse zu verbessern.

Die Höhe der Courtage ist abhängig vom Bundesland und errechnet sich prozentual durch den Kaufpreis. Hierbei zahlt der Käufer oder Verkäufer die Provision die Courtage nach Vertragsabschluss direkt an den Immobilienmakler.

Im Grundbuch kann man die Lastenfreiheit in Abteilung zwei und drei finden, wenn die Immobilie nicht belastet wird (z.B. keine Hypotheken). In jedem Fall sollten Hypothekenschulden des Voreigentümers überprüft werden. Außerdem sollten Sie prüfen ob Wertminderungen, wie die Grunddienstbarkeit übernommen werden.

Eine Immobilie soll lastenfrei veräußert werden. Das bedeutet alte Kreditbelastungen des Vorgängers sollen nicht übernommen werden. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, fordert der Notar eine Löschungsbewilligung bei der eigetragenen Bank an. Daraufhin kann die Löschung beim Grundbuchamt erfolgen. Sobald der Darlehensbetrag inklusive der Gebühren bei der Bank entrichtet wurde, füllt die Bank die Löschungsbewilligung aus. Damit wird die Immobilie von der Kreditbelastung befreit.

Eine Maklercourtage ist erfolgsabhängig und muss erst mit Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags gezahlt werden. Dieser Betrag wird auch Provision genannt und ist meist abhängig von dem Verkaufs- /bzw. Vermietungspreis.

Seit 2015 hat die Regierung die Mietpreisbremse in Ballungsräumen eingeführt. Dabei sollen die Mieten, vor allem bei Neuvermietungen, reguliert und gedeckelt werden. Neu ist allerdings, dass Neubauten, welche später erstvermietet werden und umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen eine Ausnahme bilden. Die Mietpreisbremse darf eine Miete nicht mehr als 10% über den ortsüblichen Vergleichsmieten stehen.

Wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leben, können Sie im Grundbuchauszug oder in der Teilungserklärung Ihren Miteigentumsanteil herauslesen. Dieser wird meist in Tausendstel angegeben und sie können in Erfahrung bringen, welcher Anteil eines Grundstücks oder Gebäudes zu Ihrem Eigentum gehört.

Es ist möglich die Rechte des Eigentums an einer Immobilie aufzuteilen. Sodass eine Person Anteile an einem fremden Gut besitzt kann. Jene kann in diesem zum Beispiel wohnen und leben (Wohnrecht), ohne davon der Eigentümer zu sein. Mit einem solchen Recht kann es vorkommen, dass Einnahmen erzielt werden, wenn der Besitzer des Nießbrauchrechts das Recht hat, die Immobilie zu vermieten und die Miete zu erhalten. Jedoch sind damit auch Pflichten verbunden.

Notare sollten aus Kostengründen keine Notaranderkonten mehr verwenden. Sie werden nur noch für sehr schnelle Vertragsabschlüsse oder für große Erbengemeinschaften genutzt. Hierbei können teilweise nicht alle Genehmigungen und Voraussetzungen schnell genug geprüft werden, wodurch ein Risiko für den Käufer bei der Zahlung besteht. Aus diesem Grund werden Notaranderkonten genutzt, auf die der Käufer den vereinbarten Kaufpreis überweist. Nach Überprüfung der Genehmigungen und Voraussetzungen überträgt der Notar das Geld des Notaranderkonto an den Verkäufer. Somit wird eine schnelle Übergabe gewährleistet und es besteht ein geringeres Risiko für den Verkäufer.

Alle Immobilienverkäufe bzw. Kaufverträge in Deutschland müssen von einem Notar beurkundet werden.

Für die Abwicklung und Beurkundung des Notars fallen festgelegte Kosten an. Meist liegen diese bei 1%- 1,5% des Kaufpreises. Außerdem fallen für die Umschreibung und Änderungen im Grundbuch Verwaltungskosten an, welche maximal 0,5% des Kaufpreises betragen.

Bei jeder Eigentümerversammlung müssen das Geschehen und die daraus resultierenden Beschlüsse protokolliert werden.

In Immobilienanzeigen kann der Begriff provisionsfrei aufkommen. Dieser bedeutet, dass keine Provision für einen Makler gezahlt werden muss. Unter Umständen kann es vorkommen, dass trotzdem ein Makler beauftragt ist und die Provisionsfreiheit nur für den Käufer gilt. Daraus resultiert, dass der Verkäufer die komplette Provision übernimmt.

Das Sondereigentum stellt das Eigentum an zu Wohnzwecken dienenden Räumen dar. Inbegriffen sind sich an Wänden und Decken befindliche Gegenstände, wie zum Beispiel Heizkörper, Einbauküchen, Bodenbeläge, Innenwände und Tapeten. Solange das Sondereigentumsrecht besteht, bedarf es bei Vornahme von Veränderungen keiner weiteren Zustimmung von anderen Eigentümern der Wohnanlage.

Das Sondernutzungsrecht können Personen erwerben bzw. mieten, welche eine bestimmte Fläche eines Grundstücks alleine nutzen dürfen. Sie werden durch dieses Recht jedoch nicht der Eigentümer des Grundstücks.

Die Spekulationssteuer muss gezahlt werden, wenn ein Eigentümer, welcher in der Immobilie weniger als 3 Jahre gelebt hat, die Immobilie verkauft. Eine Erhebung findet auch statt, wenn ein Eigentümer eine Immobilie verkauft, welche er weniger als 10 Jahre besitzt, jedoch nicht darin wohnt. Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben.

Die Teilungserklärung regelt die Verhältnisse unter den Wohnungseigentümern (siehe Gesetzbuch Eigentümergemeinschaft). Hier wird festgehalten, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum darstellen.

Ein Tippgeber bringt über seine Kontakte einen Verkäufer dazu, mit einem Immobilienmakler zusammen zu arbeiten. Als Belohnung bekommt der Tippgeber meist einen kleinen Teil der Provision. Bei BRUMANI Immobilien sind das in der Regel zwischen 10% bis max. 15%.

Wenn eine Immobilie an einen Käufer oder Mieter übergeben wird, sollte Protokoll geführt werden. Darin sollten die Parteien (Übergebende/ Übernehmer), Ihre Anschrift, die Anzahl der Schlüssel und die Zählstände für Wasser, Strom und Heizung festgehalten werden.

Hierbei handelt es sich um das Volumen eines Raumes, also den Rauminhalt. Ebenfalls als Kubatur oder Brutto-Rauminhalt bezeichnet. Dieser Wert wird meist in Kubikmetern angegeben.

Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, nachdem der Erwerber die Grundsteuer gezahlt hat. Der Notar kann daraufhin die Eigentumsumschreibung durchführen.

Bei einigen Wohneigentümergemeinschaften erfordert ein Verkauf des Eigentums, die Zustimmung des Verwalters. Hiermit soll die Gemeinschaft vor zahlungsunfähigen oder unseriösen Neukäufern schützen. Jedoch kann der Verwalter nur in bestimmten Fällen die Zustimmung verweigern, zum Beispiel im Falle eines laufenden Insolvenzverfahren gegen den potentiellen Käufer.

In Deutschland verlangen fast alle Banken Entschädigungen, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird und damit einhergehend alle Schulden bei der Bank auf einen Schlag abbezahlt werden. Dadurch entgehen der Bank Zinsen, die sie im Laufe der Restlaufzeit erhalten hätte. Dies kann zum Beispiel durch den Verkauf des Hauses und Tilgung des restlichen Kredites geschehen.

Dieses Vorkaufsrecht kann in einigen Fällen (auch gesetzlich) eingeräumt werden. Hat der Eigentümer einer anderweitig vermieteten Wohnung den Wunsch, diese zu verkaufen, so muss der Kaufvertrag dem momentanen Mieter vorgelegt werden. Dieser hat zwei Monate Zeit sich zu entscheiden, ob er zu den gleichen Konditionen die Immobilie selbst erwerben möchte. Hierbei besitzt der Mieter das Vorrecht.

Um die Zuwegung in ein anderes Grundstück zu gewährleisten, kann ein Wegerecht in das Grundbuch eingetragen werden.

Hierbei wird die Wohnfläche einer Immobilie berechnet. Alle Räume werden einzeln mit Maßen ausgewiesen. Außerdem wird am Ende die gesamte Wohnfläche der Wohnung erfasst und aufgelistet.

Bei der Wohngeldabrechnung werden alle laufenden Kosten, welche sich auf die Bewirtschaftung eines Objektes beziehen (ähnlich wie bei der Betriebskostenabrechnung), aufgelistet. Die Wohngeldabrechnung enthält, im Gegensatz zur Betriebskostenabrechnung, zusätzlich Kosten, welche durch den Eigentümer entrichtet werden müssen. Darunter fallen Instandhaltungen, Zuführungen zu der Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten. Diese dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Wenn Sie einen Kredit von der Bank für den Hauskauf benötigen, müssen Sie der Bank das Recht auf Zwangsvollstreckung einräumen. Dieses bedeutet, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Sollten Sie also nicht in der Lage sein die Zinsen oder Ihre Raten zu bezahlen, darf die Bank Ihr gesamtes Vermögen einziehen, bis Ihre Schulden getilgt worden sind.