Wohnflächenberechnung einer Immobilie: So geht’s!

Die Berechnung der Wohnfläche ist ein entscheidender Faktor bei Immobilienangelegenheiten. Ob Sie Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder den Wert ermitteln möchten – die korrekte Wohnflächenberechnung ist unverzichtbar. Sie beeinflusst nicht nur den Miet- oder Kaufpreis, sondern auch die Nebenkosten und Steuern. Doch wie genau wird die Wohnfläche einer Immobilie richtig berechnet? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, worauf es bei der Berechnung der Wohnfläche ankommt und welche Faktoren zu beachten sind.

Warum ist die Wohnflächenberechnung wichtig?

Die Wohnfläche ist eine zentrale Größe in der Immobilienwelt. Sie dient als Basis für verschiedene Zwecke:

Mietpreisermittlung:

Die Miete wird in der Regel pro Quadratmeter berechnet. Eine falsche Wohnflächenangabe kann daher den Mietpreis verfälschen.

Immobilienbewertung:

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt die Größe der Wohnfläche eine entscheidende Rolle. Eine korrekt berechnete Wohnfläche führt zu einer realistischen Preisvorstellung.

Nebenkostenabrechnung:

Viele Nebenkosten werden auf Basis der Wohnfläche berechnet, etwa die Heizkosten. Eine ungenaue Flächenangabe kann hier zu Unstimmigkeiten führen.

Steuern und Förderungen:

Auch bei der Berechnung von Steuern und möglichen Förderungen kann die Wohnfläche eine Rolle spielen.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

In Deutschland wird die Berechnung der Wohnfläche durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Diese gibt klare Vorgaben, wie die Fläche einer Wohnung oder eines Hauses zu berechnen ist. Die Berechnung erfolgt anhand der Grundfläche der Räume und unter Berücksichtigung bestimmter Abzüge, zum Beispiel für Schrägen oder Balkone.

Die Formel lautet im Wesentlichen:

Wohnfläche = Summe der Grundflächen aller Räume (abzüglich nicht anrechenbarer Flächen wie z. B. Schrägen).

Dabei gibt es einige wichtige Regelungen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Was zählt zur Wohnfläche?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Bereiche einer Immobilie zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören in der Regel:

  • Wohnräume: Alle voll nutzbaren Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Badezimmer.
  • Nebenräume in der Wohnung: Flure, Abstellräume und ähnliche Räume innerhalb der Wohnung.
  • Wintergärten und Balkone: Diese zählen in vielen Fällen zur Wohnfläche, allerdings oft nur zu einem gewissen Prozentsatz. Laut WoFlV wird in der Regel 50 % der Balkonfläche angerechnet, in Ausnahmefällen bis zu 100 %, wenn es sich um besonders hochwertige Flächen handelt.
  • Terrassen und Loggien: Auch hier gilt häufig eine 50%-Regel, je nach Ausstattung und Lage.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Welche Flächen werden nicht berücksichtigt?

Nicht alle Flächen einer Immobilie werden zur Wohnfläche gezählt. Folgende Bereiche werden bei der Berechnung in der Regel nicht einbezogen:

  • Kellerräume: Diese werden meist nicht zur Wohnfläche gezählt, da sie als Nutzräume gelten.
  • Treppen und Treppenhäuser: Diese zählen nicht zur Wohnfläche, es sei denn, sie befinden sich innerhalb einer Maisonette-Wohnung und verbinden zwei Wohnräume.
  • Garagen und Stellplätze: Diese werden ebenfalls nicht zur Wohnfläche gerechnet, da sie rein funktionale Nutzräume darstellen.
  • Dachschrägen unter einer Höhe von 1 Meter: Räume mit Schrägen zählen nur zu einem Teil zur Wohnfläche. Flächen mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Metern werden nur zur Hälfte angerechnet, Flächen unter 1 Meter Höhe überhaupt nicht.

Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Ein Überblick

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland vor. Sie ist seit 2004 in Kraft und regelt klar, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und wie diese zu berechnen sind.

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Voll anrechenbare Flächen: Alle Wohnräume und Bereiche wie Küche, Bad und Flur.
  • Teilweise anrechenbare Flächen: Balkone, Loggien, Dachterrassen und Wintergärten.
  • Nicht anrechenbare Flächen: Räume, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen, wie Keller oder Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Fazit

DDie Wohnflächenberechnung ist eine komplexe Aufgabe, bei der viele Faktoren beachtet werden müssen. Um sicherzustellen, dass alle Flächen korrekt berechnet und angegeben werden, sollten sich Eigentümer an die Wohnflächenverordnung (WoFlV) halten. Vor allem bei der Bewertung einer Immobilie oder bei Mietangelegenheiten ist es entscheidend, die genaue Wohnfläche zu kennen. Fehlerhafte Angaben können nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch zu finanziellen Nachteilen. Im Zweifel ist es sinnvoll, einen Experten wie einen Immobiliengutachter hinzuzuziehen, um eine exakte Berechnung sicherzustellen.

Mit einer korrekten Wohnflächenangabe steht einem erfolgreichen Immobilienverkauf oder einer fairen Mietberechnung nichts mehr im Weg!

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Pierre Bruns
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH