Das sonnige 390 m² große Grundstück ist mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut. Aktuell ist das Grundstück stark mit Bäumen und Sträuchern bewachsen und müsste vor einer Nutzung als Bauland freigeschnitten werden.
Neben dem Wohnhaus, welches seit 2 Jahren nicht mehr bewohnt wird, steht eine Garage sowie ein Wintergarten auf dem Grundstück.
Laut Auskunft der Gemeinde Gundelfingen unterliegt das Grundstück keinem Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich somit nach § 34 BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.