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Immobilie unter Wert verkaufen - geht das?

Kann ich meine Immobilie unter Wert verkaufen?

Eine Immobilie unter deren eigentlichem Marktwert zu verkaufen, ist grundsätzlich möglich. Wie viel eine Immobilie kosten muss, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Käufer und Verkäufer handeln den Preis in der Regel untereinander aus. Wird eine Immobilie innerhalb der Familie weitergegeben, entsteht leicht die Versuchung, die Schenkungssteuer zu umgehen und die Immobilie zu einem sehr niedrigen Preis einfach an die Familienmitglieder zu verkaufen. Warum das nicht immer eine gute Idee ist, welche Probleme sich dabei auftun und wie Sie diese dennoch umgehen können, erfahren Sie hier.

Getarnte Schenkung – das Finanzamt lässt sich nicht veräppeln

Gerade wenn ein Haus innerhalb der Familie weitergegeben werden soll, ist die Versuchung groß es einfach unter dem eigentlich Wert an die Kinder zu verkaufen. Generell ist dies möglich, denn einen festen Preis für Immobilien gibt es auf dem Markt nicht. Wird die Immobilie jedoch zu einem extrem niedrigen Preis „verramscht“, kann das schnell zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Dann wird eine versteckte Schenkung vermutet und das ist vom Fiskus nicht gern gesehen.

Wird eine Immobilie beispielsweise für den symbolischen 1 Euro verkauft, steht der Verdacht der versteckten Schenkung im Raum. Der Verkauf ist dann als sogenannte vermischte Schenkung teilweise der Schenkungssteuer unterworfen. Der Teil, für den die Schenkungssteuer anfällt, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem vereinbarten Kaufpreis.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Die häufigsten Fehler: Wie Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen sollten

1. Schlechte Präsentation

Weswegen sollte ich meine Immobilie unter Wert verkaufen, statt sie einfach zu verschenken? Hier gibt es einen einfachen Grund: Bei der Schenkung einer Immobilie fällt die Schenkungssteuer an. Diese ist vergleichbar mit der Erbschaftssteuer und kann, je nach Verwandtschaftsgrad, unterschiedlich hoch ausfallen. Ein Verkauf ist der Schenkung vorzuziehen, wenn:

  • Die bestehenden Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. Für enge Familienangehörige, also Kinder und Ehegatten, entfällt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Die Immobilie an entfernte Verwandte oder Fremde weitergegeben werden soll. Hier fällt der Freibetrag sehr gering aus.


Ein Verkauf, besonders innerhalb der Familie, gestaltet sich meist deutlich günstiger als eine Schenkung. So entfällt beim Immobilienverkauf an die Kinder beispielsweise sogar die Grunderwerbssteuer. Dies birgt einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Zu beachten ist jedoch, dass dies nur bei Verkäufen unter „geradlinigen“ Verwandten – also Verwandte, die voneinander abstammen – der Fall ist.

Beim Verkauf einer Immobilie unter deren eigentlichem Marktwert fällt auch ohne ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis die Grunderwerbssteuer nur anteilig für den vereinbarten Kaufpreis an. Für den überschüssigen Betrag wird dann jedoch die Schenkungssteuer fällig.

Kann der Immobilienwert legal gesenkt werden?

Schenkungssteuer aufbringen zu müssen. Eine legale Möglichkeit den Immobilienwert zu senken ist es, dem Verkäufer ein Wohnrecht oder Nießbrauch einzuräumen. Da der Käufer über eine bewohnte Immobilie nicht die volle Entscheidungsgewalt hat, ist sie damit auf dem Markt weniger wert.

Möglich ist es jedoch auch, eine andere Form der Gegenleistung als die finanzielle im Kaufvertrag zu vermerken. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Aufbringung der Pflegekosten für die Eltern durch die Kinder handeln. Denkbar wäre auch eine Immobilienverrentung statt der Zahlung des einmaligen Kaufpreises.

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