BRUMANI | Attraktives Baugrundstück (900 m²) in ruhiger Lager von Schwanau-Ottenheim

Kaufpreis 177.000 €
Verfügbar
Kauf

Eckdaten

Kaufpreis 177.000 €

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein Baugrundstück im Ortsteil Ottenheim der Gemeinde Schwanau im Ortenaukreis. Das Grundstück liegt in einer ruhigen, gewachsenen Wohnlage mit ländlichem Charakter und guter Verkehrsanbindung.

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Eine mögliche Bebauung richtet sich somit nach der vorhandenen Umgebungsbebauung. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als gemischte Baufläche ausgewiesen, wodurch insbesondere Wohnnutzungen sowie nicht störendes Gewerbe grundsätzlich in Betracht kommen.

Die umliegende Bebauung ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren gewerblichen Nutzungen. Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen.

Die Lage bietet eine angenehme Wohnatmosphäre mit kurzen Wegen zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Autobahn A5 sowie die Städte Offenburg, Lahr, Freiburg und Straßburg sind gut erreichbar. Kindergarten, Schule, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in der näheren Umgebung.

Dieses Grundstück eignet sich besonders für Bauherren oder Investoren, die ein Grundstück mit Entwicklungspotenzial in einer ruhigen und dennoch verkehrsgünstigen Lage suchen.

Objektdaten

Ort
77963 Schwanau-Ottenheim
Grundstücksfläche
ca. 900,00 m²
Kaufpreis
177.000 €
Käuferprovision
3,57% inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis.
Objektart
Grundstück gemischt genutzt
Nutzungsart
Wohnen
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungsart
Kauf
Baujahr
1917
Bebaubar nach
§34 BauGB Nachbarschaft
Erschließung
Unerschlossen
Verkaufstatus
Verfügbar

Ausstattung

Lage:

- Ruhige Wohnlage im Ortsteil Ottenheim (Gemeinde Schwanau)
- Gewachsenes Umfeld mit Wohnhäusern und kleineren Gewerbebetrieben
- Gute Anbindung an A5, Offenburg, Lahr, Freiburg und Straßburg

Grundstück:

- Innenbereich nach § 34 BauGB
- Gemischte Baufläche lt. Flächennutzungsplan
- Nicht erschlossen (Anschlüsse durch Käufer herzustellen)

Mögliche Bebauung (unverbindlich):

- Einfamilien- oder Doppelhaus
- Wohnhaus mit Büro/Praxis
- Reihenhaus
- Wohnen und Arbeiten kombiniert (z. B. Atelier, Laden, kleine Werkstatt)
- Tiny-House oder Modulbau (nach Genehmigung)
- Kleingewerbliche Nutzung, die sich in die Umgebung einfügt

Hinweis:

- Bebauung gemäß § 34 BauGB → Einfügen in die Umgebungsbebauung
- Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt erforderlich
- Keine Bauträgerbindung

Karte

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