Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Steht die Scheidung ins Haus, beginnen oft die Diskussionen um Geld und Immobilien.
Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?
Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?
All diese Fragen beantwortet unser Ratgeber und zeigt Ihnen alle Optionen auf, die Sie, wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben.
Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn der Gesetzgeber regelt im Scheidungsverfahren nicht das weitere Verfahren mit der Immobilie. Hier müssen die ehemaligen Eheleute selbst eine Einigung finden.
Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Fortbestand über die Immobilie zu klären:
Die Schwierigkeit, die sich durch den Vergleich mit anderen Immobilien auftut ist, dass diese Ihrer noch so ähnlich sein können, sie aber dennoch nicht gleich sind! Ihre Immobilie ist einzigartig und es gibt verschiedene Faktoren, welche sie noch deutlicher von anderen unterscheiden. Es kommt auf die Lage Ihrer Immobilie, den aktuellen Zustand, aber auch auf technische Größen, wie die Bodenrichtwerte oder den Energieverbrauch an. So kann beispielsweise selbst ein absolutes Traumhaus in einer schlechten Lage nur schwer Interessenten anlocken.
Der individuelle Wert des Objektes ist aber genauso wichtig und muss für jedes Objekt eigens bestimmt werden. Hier müssen auch sentimentale Immobilienbesitzer die einzelnen Aspekte ihres Zuhauses objektiv betrachten können.
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