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Eine kostenlose Immobilie – die gibt´s nur im Zuge einer Erbschaft! Aber wie kostenlos ist der Vorgang des Erbens tatsächlich? Eine Erbschaft ist trotz ihrer traurigen Umstände oftmals ein unverhoffter Geldsegen, der seinen Empfängern viel Freude bereiten kann, aber oft auch einige Kosten verursacht. Doch welche Ausgaben kommen bei einer Erbschaft tatsächlich auf die Erben zu und kann man sie vielleicht sogar umgehen? In diesem Beitrag werden die Kosten aufgeschlüsselt, die bei der Erbschaft einer Immobilie auf Sie warten und wir verraten Ihnen, wie Sie diese so klein wie möglich halten.
Zu erben erscheint einfach. Ein angehöriger verstirbt und die Hinterbliebenen bekommen dessen weltlichen Besitz zugesprochen. In der Theorie funktioniert es tatsächlich so, die Praxis aber verlangt einiges mehr. So stellt sich beispielsweise das Finanzamt zunächst in den Weg beim Antreten der Erbschaft und auch später warten noch einige andere Fallstricke auf den Erben. Denn oft werden die Kosten, die eine geerbte Immobilie im Nachhinein verursacht von vielen Begünstigten schlichtweg vergessen. Hier präsentieren wir Ihnen daher alle Kosten, die auf die Erben warten.
Bei jeder Erbschaft ist die Zahlung der Erbschaftssteuer Pflicht. Diese liegt je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 7 und 50 % der Erbmasse. Hierbei ist die Steuer jedoch niedriger je näher die Erben mit dem Erblasser verwandt sind. Diese Klassifizierung orientiert sich an der gesetzlichen Erbfolge. Der Gesetzgeber hat jedoch Ausnahmen für die Zahlung einer Erbschaftssteuer eingeräumt.
Je nach Verwandtschaftsgrad haben Erben sogenannte Freibeträge, für die sie keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen. So haben die nächsten Verwandten, wie Ehepartner und Kinder des Verstorbenen, einen Freibetrag in Höhe von bis zu 500.000 Euro, die sie erben dürfen ohne das Geld versteuern zu müssen. Sofern Sie also unter Ihren jeweiligen Freibetrag erben, sind Sie von der Erbschaftssteuer befreit. Auch für höhere Erbschaften gibt es Möglichkeiten, um die Erbschaftteuer zu umgehen, indem die Freibeträge für Immobilien richtig genutzt werden.
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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH
Nicht immer fällt die Höhe der Erbschaftssteuer so aus wie gedacht. Denn die ist abhängig vom Immobilienwert und den berechnet das Finanzamt bei jeder Erbschaft nochmals selbst. Dabei kann es allerdings zu Fehlern kommen, denn die Wertermittlung findet hier nicht vor Ort, sondern nur auf dem Papier statt. Eine persönliche Begutachtung erfolgt demnach nicht. Schnell wird dann der Immobilienwert zu hoch angesetzt, da Baumängel und Alterserscheinungen nicht berücksichtigt werden. Um sich gegen einen zu hohen Wert und somit auch eine zu hohe Erbschaftssteuer zu wehren, bleibt Betroffenen nur die Beauftragung eines professionellen Immobiliengutachters.
Ein solches Gutachten hat auch vor Gericht Bestand und ist daher gültig, um gegen die Berechnung des Finanzamtes vorzugehen. Der Gutachter begeht das Haus und berechnet nach einer gründlichen Prüfung den aktuellen Marktwert der Immobilie. Dieses Gutachten ist jedoch mit einer Preisspanne von ca. 500 Euro bis 1,5 % des Immobilienwertes recht kostenintensiv. Es bewahrt die Erben allerdings davor eine überhöhte Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Nicht immer gibt es nur einen einzigen Erben. Oftmals finden sich die Hinterbliebenen in einer Erbengemeinschaft wieder, wenn der Verstorbene beispielsweise mehrere Kinder, oder Geschwister hinterlässt oder sich die Erbmasse auf Erben unterschiedlicher Verwandtschaftsgrade aufteilt. Besonders wenn in der Erbmasse eine Immobilie enthalten ist, geraten die Erben schnell in Konflikte. Denn hierbei ist das Erbe nicht liquide und kann daher nur schwer aufgeteilt werden. In diesem Fall rät der Immobilienexperte zum Verkauf der Erbimmobilie. So können Sie den Verkaufserlös untereinander aufteilen und danach wieder Ihrer Wege gehen.
Sofern sich die Erbengemeinschaft NICHT einigen kann liegt die Sachlage anders. Weiger sich einer vehement gegen den Hausverkauf, dann bleibt nur noch die sogenannte Teilungsversteigerung als letzte Möglichkeit übrig. Dabei wird die Erbimmobilie versteigert, was in den meisten Fällen zu einem sehr niedrigen Verkaufserlös führt und die Beziehung zwischen den Eigentümern verschlechtert.
Doch meist sind Erbimmobilien von vielen Erinnerungen geprägt. Handelt es sich zum Beispiel um das einstige Familienheim, fällt es vielen Erben schwer einem Verkauf zuzustimmen. Wenn es vor allem einem Erben der Erbengemeinschaft so geht, hat dieser die Möglichkeit die geerbte Immobilie alleine zu übernehmen und seine Miterben auszubezahlen. Hierbei muss dieser die Kosten für die übrigen Anteile jedoch selbstständig aufbringen.
Zu den Kosten, die entstehen, wenn eine Immobilie geerbt wird, zählen auch die Instandhaltungskosten. Denn obwohl die Erbschaft einer Immobilie finanziell bei weitem nicht mit dem Kauf einer solchen vergleichbar ist, so vergessen viele Erben schnell wie kostspielig ein eigenes Haus sein kann. Neben den Instandhaltungskosten fallen auch Sanierungskosten, sowie die Grundsteuer an. Darüber hinaus stellt ein eigene Haus auch eine große Verpflichtung da. Entscheiden Sie sich dazu es zu behalten verlieren Sie damit einen Teil Ihrer Flexibilität.
Wenn Menschen plötzlich durch eine Erbschaft zu Immobilieneigentümern werden und hinterher feststellen mit wie viel Arbeit dieses Dasein verbunden ist, gibt es im Grunde drei Lösungen:
1. Sie genießen Ihr neues Immobilienglück und finden sich hervorragend in die Rolle des Hausbesitzers ein.
2. Sie vermieten die geerbte Immobilie, pflegen sie hin und wieder und profitieren dabei von den regelmäßigen Mieteinnahmen.
3. Sie verkaufen die geerbte Immobilie und erhalten auf einen Schlag den gesamten Verkaufserlös.
Mit einer Erbschaft warten zahlreiche Kostenfaktoren auf Sie, die sich aber je nach individueller Situation unterscheiden können. Wichtig ist es jedoch auf diese Hindernisse vorbereitet zu sein, um in jedem Fall eine gute Entscheidung zu treffen. Meist der Verkauf einer geerbten Immobilie der einfachste Weg, um Streit und Ärger auszuweichen. Sprechen Sie jedoch zunächst mit allen Beteiligten und konsultieren Sie darüber hinaus auch einen Immobilien- oder Finanzexperten. Mit einem erfahrenen Profi an Ihrer Seite treffen Sie bestimmt die beste Wahl!
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