Wie gehe ich dabei vor, ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Wie gehe ich dabei vor, ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist den meisten Fällen die wohl beste Option. Nicht nur können Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft auf diese Weise vermieden werden, auch Alleinerben nehmen mit einem Verkauf eine große Last von ihren Schultern. Damit Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie allerdings einige Punkte beachten. Welche das sind und wie Sie Ihre geerbte Immobilie erfolgreich verkaufen können, erklären wir Ihnen jetzt.

Das wichtigste zuerst: Annehmen oder ausschlagen?

Eine Erbschaft wird Ihnen nicht einfach aufgedrückt – zum Glück. Um eine Erbschaft zu erhalten, müssen Sie als Erbe dem erst zustimmen. Es werden nämlich alle Vermögenswerte weitergegeben, auch die negativen. Schulden sind einer der Hauptgründe, warum eine Erbschaft abgelehnt wird. Das ist auch sehr gut, denn hat der Erblasser Schulden angehäuft, so muss diese der Erbe begleichen. Ist das der Fall, sollten Sie zuerst abwägen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten oder es doch besser ausschlagen. Eine Einsicht in die Erbmasse erhalten Sie beim Nachlassgericht oder Sie wenden sich an den Vermögensverwalter des Verstorbenen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen?

Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Noch mehr zu berücksichtigen: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Dem Erben wird ein weitere Stein in den Weg zum Geldgeschenk gelegt: die Erbschaftssteuer. Für jede Erbschaft oder Schenkung fällt eine Steuer an. Bei der Erbschaftssteuer ist die Höhe des Betrags abhängig von dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser. Nahe Verwandte, wie Lebenspartner und Kinder, erhalten einen recht großen Teil des Erbes, welcher nicht versteuert werden muss. Je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad ist, desto geringer fällt auch dieser Betrag aus. Lesen Sie unseren anderen Beitrag, um zu erfahren, wie Sie diese Freibeträge korrekt ermitteln.

Entfernte Verwandte oder sogar Erben, die mit dem Verstorbenen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen, haben nur auf einen sehr kleinen Freibetrag Anspruch. Hier ist es ratsam, sich zunächst genau über die Höhe der Erbschaft und den zu versteuernden Betrag zu informieren. Ist die vererbte Summe nur gering kann es sinnvoll sein die Erbschaft auszuschlagen.

Der Weg zum Glück führt über die Behörden

Wenn Sie bereit sind die Erbschaft trotz allem anzunehmen, dann müssen Sie sich offiziell als neuer Eigentümer der vererbten Immobilie eintragen lassen. Dies geschieht beim Grundbuchamt. Hierzu benötigen Sie Ihren Erbschein, der die Eigentumsübertragung belegt. Können Sie dieses Dokument vorzeigen, wird Ihr Name in dem entsprechenden Grundbucheintag vermerkt.

Erst wenn Sie diesen Schritt erledigt haben, können Sie die Immobilie offiziell zum Verkauf anbieten.

Auf der Zielgerade – Starten Sie den Hausverkauf!

Einem erfolgreichen Immobilienverkauf steht damit nichts mehr im Wege. Die folgenden Schritte unterscheiden sich weiter nicht von einem regulären Verkauf. Hier ist es wichtig zunächst den Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen und im Anschluss eine passende Marketingstrategie zu ermitteln. Um den optimalen Preis für Ihre geerbte Immobilie zu erzielen, ist es ratsam sich an den neuesten Trends im Immobilienmarketing zu orientieren. So gehe Sie sich, dass Ihre Immobilie auch die verdiente Aufmerksamkeit erhält. Sofern Sie sich unsicher während des Verkaufsvorgangs fühlen, können Sie sich auch jederzeit an den Immobilienmakler Ihres Vertrauens oder eine Immobilienagentur wenden. Dort erhalten Sie nicht nur eine kostenlose Beratung, sondern auch einen kompetenten Partner.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

Wir sind für Sie da: Bei Fragen rund um das Thema Immobilien. Melden Sie sich kostenlos bei unseren Immobilienexperten.
Pierre Bruns
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH