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Der Hausbau ist eine Zerreißprobe. Für die eigene Geduld, die Nerven und den Geldbeutel. Wo die Last der Baustelle aber bereits auf einem paar Schultern besonders schwer wiegt, gilt meist die Prämisse: Geteiltes Bau-Leid ist halbes Bau-Leid. Entgegen dieser Annahme sind es aber oftmals Paare, denen der Hausbau besonders zusetzt. Ob es sich bei dem eigenen Bauvorhaben nun um den Grund handelt, oder er nur der Funken war, der das Pulverfass entzündete, schleicht sich spätestens beim ersten Konflikt während des Hausbaus die Frage ein: Was passiert, wenn sich mein Partner und ich uns während des Hausbaus trennen?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag und erklären Ihnen außerdem, wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
Eine Immobilie hat ganz klar einen Besitzer. Aber wie ist das mit einem Objekt, welches sich noch mitten in der Fertigstellung befindet? Wichtig für alle Paare im Hausbau zu wissen ist, dass die Besitzverhältnisse während des Baus unklar sind. Oft kommt es vor, dass nur einer der Partner den Kreditvertrag bei der Bank unterzeichnet hat, der andere aber ebenso einen Anspruch auf das fertige Objekt erhebt. Wer wovon wie viel zur Fertigstellung beigetragen hat, ist in den meisten Fällen kaum nachzuvollziehen. Dazu kommt noch der Fakt, dass die Bewertung einer Immobilie, die sich noch im Bau befindet, nicht ohne weiteres möglich ist. Denn die laufenden Kosten variieren während der Fertigstellung stark.
Eine genau Aufteilung der Besitzverhältnisse während der Bauphase ist aus diesen Gründen kaum möglich. Daher ist es für jedes Paar, das einen Hausbau plant, ratsam, bereits im Vorfeld zu vereinbaren was mit der Baustelle im Falle einer Trennung oder Scheidung passiert. Hierbei ist auch die Erstellung eines Ehevertrags zu erwägen, da dies kein Ausdruck von Misstrauen ist, sondern eine Hilfestellung im Falle des Undenkbaren die Hürden einfacher zu meistern und Problemen vorzubeugen. Ziehen Sie bei der Erstellung am besten einen Rechtsexperten hinzu. So gehen Sie sicher, dass alle rechtlich relevanten Punkte abgedeckt sind. Wenn Sie die Güter nicht einfach nur hälftig aufteilen, sonder die individuelle finanzielle Lage beider Partner miteinbeziehen, wir die Regelung im Ehevertrag gerechter.
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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH
Doch wie genau soll ich mich mit meinem Partner über die Besitzverhältnisse für unsere gemeinsam gebaute Immobilie einigen? Diese Frage danach, wer die gemeinsame Immobilie verlassen muss ist hoch individuell und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass nicht ein Partner alleine einen Besitz auf die Immobilie beanspruchen darf, da es gemeinsam gebaut und nicht von einem mit ein die Ehe gebracht wurde.
Was den Besitzanspruch allerdings beeinflusst sind die jeweiligen Lebensumstände der Partner. Sofern einer der beiden Bauherren beispielsweise auf das Haus angewiesen ist und ansonsten keinen Wohnsitz hätte, steht diesem ein höherer Anspruch auf das Objekt zu. Ähnliches gilt, sofern Kinder im Spiel sind. Hier ist bei einer Scheidung stetig das Wohl der Kinder zu beachten. Sollte ein möglicher Umzug also dazu führen, dass die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden, erhält der Partner, der mit den Kinder gemeinsam in dem Haus leben wird, einen höheren Anspruch auf den Immobilienbesitz.
Kommt die unausweichliche Trennung oder Scheidung während sich die eigene Immobilie noch mitten im Bau befindet, denken viele Paare kaum mehr über die Fertigstellung nach. Andere Dinge sind jetzt wichtiger, die gemeinsame Zukunft sowieso begraben. Da hilft nur noch ein Verkauf, um finanziell und emotional unbeschadet davonzukommen. Diese Vorgehen ist möglicherweise die beste, wenn es sich bei der gemeinsamen Immobilie um ein vollendetes und bezugsfertiges Objekt handelt. Befindet es sich allerdings noch mitten im Bauprozess, entstehen zwei Probleme: Wie oben beschrieben, sind die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geregelt und ihre Ermittlung ohne Ehevertrag schwierig. Außerdem gestaltet sich der Verkauf einer Baustelle als nahezu unmögliche Aufgabe, da hierfür in der Regel keine Nachfrage besteht und der Baustellenwert nicht genau bestimmt werden kann.
Wir raten Ihnen daher nichts zu überstürzen. So schmerzlich eine Trennung auch sein kann, ist es gerade jetzt wichtig keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen. Warten Sie also ab, bis die Immobilie fertiggestellt ist. Das ermöglicht es Ihnen die Liegenschaft schneller zu verkaufen und den Erlös gerecht aufzuteilen.
Eine Scheidung ist ein schwerwiegendes Ereignis im Leben der Beteiligten. Was ohnehin schon komplex und emotional belastend genug ist, wird durch den Stress und finanziellen Sorgen während eines Hausbaus noch um ein Vielfaches schlimmer. Wer eine solche Situation gerät geht am besten vor, indem er oder sie einen kühlen Kopf bewahrt. Ein Überstürzter Verkauf kann schnell dazu führen Geld zu verlieren und so auf den Schulden für den Bau sitzen zu bleiben. Warten Sie daher solange ab, bis zur Fertigstellung der Immobilie. Anschließend können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner in Ruhe besprechen, wie Sie mit der Immobilie weiter verfahren möchten. Eine Option dafür ist ein Verkauf. Eine andere kann es sein, die Immobilie alleine zu beziehen und den Partner gegebenenfalls auszubezahlen. Auch die Beantragung einer Nutzungsentschädigung kann bedacht werden. Hier stehen Ihnen alle Türen offen und alleine Sie entscheiden, was das beste für Sie ist.
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