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Hauskredit - Was passiert bei Scheidung?

Scheidung: Aber Haus mit Kredit belastet – Was tun?

Die gemeinsamen Habseligkeiten nach einer Scheidung aufzuteilen ist nicht leicht. Aber was ist wenn man diese Besitztümer eigentlich noch gar nicht besitzt? In diesem Beitrag widmen wir uns der Frage was nach der Scheidung mit dem gemeinsamen Haus geschieht, wenn dieses noch durch einen Kredit belastet wird. Hier erfahren Sie welche Optionen Sie in Ihrer jeweiligen Situation haben und welche davon die beste für Sie ist. Viel Freude beim Lesen!

Hausaufteilung nach der Scheidung – Ein individueller Prozess

Wie ein Paar nach der Trennung seine Habseligkeiten aufteilt bleibt ihnen überlassen. Festgeschriebene Regelungen dazu gibt es hierbei kaum. Anders liegt die Sachlage aber bei einem gemeinsamen Haus, besonders wenn dieses zum Zeitpunkt der Scheidung noch mit einem Kredit belastet ist. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Ausgangsszenarien, bei denen sich Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten auftun. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen gehen wir die einzelnen Szenarien und die damit einhergehenden Optionen durch.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

1. Szenario: Der Kredit läuft nur auf einen der Partner

Sofern der Kredit für Ihr Haus nur auf einen Ehepartner läuft, dieser also alleine den Kreditvertrag unterschrieben hat, ist die Sachlage klar: Nur der, der den Kredit aufgenommen hat muss den Kreditbetrag zurückbezahlen. Dies gilt auch dann, wenn beide Partner im Grundbuch stehen. Denn in einer Ehe ist nicht ein Partner für die Schulden des anderen haftbar. In der Regel gilt die Gütertrennung und wer einen Vertrag abschließt haftet daher eigenständig für selbigen.

Diese Tatsache bleibt auch dann noch bestehen, wenn der Kreditinhaber aus dem gemeinsamen Haus auszieht. In diesem Fall ist der andere Partner diesem jedoch einen finanziellen Ausgleich schuldig, der über Mietzahlungen oder Anpassungen des Unterhalts zum Ausdruck kommen kann.

Ihre Möglichkeiten

Möglichkeit A: Der Kreditinhaber erhebt Anspruch auf das Haus

Derjenige Partner, welcher den Kreditvertrag unterschrieben hat, bezahlt den Kredit ab. In diesem Fall bleibt es dem Kreditinhaber überlassen wie mit dem Haus weiter verfahren wird. Er kann es entweder selbst beziehen, vermieten oder gewinnbringend verkaufen.

Möglichkeit B: Der Kreditinhaber zieht aus, erhält aber einen finanziellen Ausgleich

Der Kreditinhaber zieht aus dem gemeinsamen Haus aus und überlässt es dem anderen Partner. Dann ist es wichtig, dass der Kreditinhaber einen finanziellen Ausgleich erhält, da dieser nun im Gegensatz zu dem im Haus verbleibenden Partner zusätzliche Wohnkosten tragen muss. Ein finanzieller Ausgleich kann durch eine Senkung der Unterhaltszahlungen oder durch Mietzahlungen vorgenommen werden.

Sofern der Ehegattenunterhalt angepasst wird, können die Raten für das Darlehen von dem Gehalt abgezogen werden. Wenn also Ehepartner A eine Verdienst von 3.000 Euro hat mit 800 Euro pro Monat Kreditrate, Ehepartner B allerdings nur 1.000 Euro verdient, dann gilt für die Berechnung des Unterhalts:

3.000 Euro – 800 Euro = 2.200 Euro

2.200 Euro – 2.000 Euro = 1.200 Euro

45% von 1.200 Euro = 540 Euro

Somit muss Ehepartner A nur 540 Euro Unterhalt pro Monat an Ehepartner B entrichten. Hierbei handelt es sich allerdings nur um den Ehegattenunterhalt. Der Kindesunterhalt ist von dieser Regelung nicht betroffen und hat Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt.

2. Szenario: Der Kredit läuft auf beide Partner

Viele Paare entscheiden sich bei der Aufnahme eines Immobilienkredits dazu, den Kreditvertrag gemeinsam zu unterzeichnen. Somit erhält die Bank mehr Sicherheiten, allerdings haften die beiden Partner dann auch als Gesamtschuldner. Die Bank hat damit die Möglichkeit an beide Partner gleichermaßen heranzutreten, um die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Dabei ist es unerheblich wer schlussendlich in dem Haus wohnen bleibt.

In diesem Fall haben Sie eine Vielfalt an Möglichkeiten bei einer Scheidung die Kreditrückzahlung zu gestalten.

Ihre Möglichkeiten:

Möglichkeit A: Den Ehepartner Auszahlen

In der Regel zieht bei einer Scheidung nur einer der beiden Eheleute aus dem gemeinsamen Haus aus. Der andere verbleibt darin, um beispielsweise den gemeinsamen Kindern den Stress eines Umzugs zu ersparen. Soll dieser Zustand auch nach der Scheidung noch anhalten ist es üblich, dass der Partner, welcher in dem gemeinsamen Haus verbleibt, den andern ausbezahlt.

Dann ist ein Gespräch mit der Bank notwendig. Meist wird dann ein weiterer Kredit aufgenommen, wobei der Bank hier das Haus als Sicherheit dient. Reicht dieses der Bank nicht, müssen unter Umständen weitere Sicherheiten eingesetzt werden.

Möglichkeit B: Ein Ehepartner verzichtet auf Unterhaltszahlungen

Verfügt der im Haus verbleibende Partner nicht über genügend Kapital, um den anderen auszubezahlen, ist es für diesen auch möglich auf Unterhaltszahlungen zu verzichten. Somit gilt der Auszahlungsbetrag als kompensiert. Dann wird für gewöhnlich der Kredit auf den neuen alleinigen Eigentümer übertragen. Hierfür ist allerdings die Zustimmung der Bank nötig, für die in der Regel zwei Kreditnehmer sicherer sind als einer.

Möglichkeit C: Den Kredit gemeinsam tilgen

Ist einer der Partner nicht in der Lage den Kredit selbstständig abzubezahlen oder weigert sich die Bank statt zwei nur noch einen Schuldner zu akzeptieren, sind die Eheleute, egal ob geschieden oder nicht, verpflichtet die Kreditsumme gemeinschaftlich zu begleichen. Dann kann der Ehepartner, welcher nicht mehr in dem Haus wohnt, seinen Teil der Kreditrate auf den Ehegattenunterhalt anrechnen lassen.

Möglichkeit D: Das gemeinsame Haus verkaufen

Die einfachste Lösung bei einer Scheidung mit kreiditbelastetem Haus ist es, dieses zu verkaufen. Dann können Sie den Kredit vom Verkaufserlös in der Regel vollständig abbezahlen und den Gewinnüberschuss zu gleichen Teilen untereinander aufteilen.

Achtung: Sofern der Kredit nicht vom Verkaufserlös abbezahlt werden kann, haften die Kreditnehmer weiterhin für die Restschuld! Daher ist es wichtig beim Hausverkauf einen verlässlichen und kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. Erfahren Sie mehr dazu in unserem kostenlosen Ratgeber: Immobilie in der Scheidung.

3. Szenario: Einer der Partner tritt als Bürge auf

Eine eher seltene Form der Kreditaufnahme in einer Ehe ist es, wenn nur einer der Partner den Kreditvertrag unterschreibt, der andere aber als Bürge auftritt. Ist der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage das Darlehen zu tilgen, so wird der Bürge zum Zahlungsausgleich herangezogen. Diese Regelung greift dann auch im Falle einer Scheidung.

In Deutschland ist diese Kreditsicherheit innerhalb einer Ehe allerdings unüblich. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gelten Ehegattenbürgschaften als sittenwidrig und somit als nichtig wenn folgendes zutrifft:

Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

Sofern der Bürge bereits zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses mit der Bürgschaft finanziell überfordert ist, die Übernahme der Verpflichtung rein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Ehegatten als Hauptschuldner einhergeht oder der Darlehensgeber ebendiese emotionale Verbundenheit ausnutzt ist die Bürgschaft nichtig. Sie wird somit nicht gerichtlich anerkannt und der Bürger ist daher auch nicht zur Zahlung verpflichtet.

Befreiung aus einer Ehegattenbürgschaft

Wenn die oben genannten Punkte nicht zutreffen, so hat der Bürge dennoch vor der Scheidung die Möglichkeit sich von der Bürgschaft befreien zu lassen. In der Folge ist er dann nicht mehr für die Tilgung der Kreditsumme haftbar. Der Hauptschuldner muss jedoch einen neuen Bürgen stellen.

Fazit

Während des Scheidungsprozesses liegen die Nerven ohne blank. Oft überschlagen sich dann die Gedanken und nüchterne Entscheidungen fallen umso schwerer. Überstürzen Sie daher nichts. In den meisten Fällen hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrem Expartner und Ihrem Finanzverwalter, um die weiteren Schritte zu organisieren. Hilfe zum Verkauf Ihres gemeinschaftlichen Hauses leistet Ihnen gerne ein vertrauenswürdiger Immobilienberater.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH