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Sie haben eine Immobilie geerbt? Eventuell zusammen mit anderen Personen und wollen wissen wie es nun weitergeht? Dann sind Sie hier genau richtig.
In unserem kostenlosen Ratgeber finden Sie jede Menge wissenswerte Informationen rund um die Erbschaft einer Immobilie. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten und benötige ich einen Erbschein?
Da eine solche Erbschaft für Sie nichts Alltägliches ist, haben Sie viele Fragen. Unser kostenloser Ratgeber gibt Ihnen die Antworten. Schnell und unkompliziert jetzt downloaden.
Es ist möglich, dass der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, worin das weitere Vorgehen geregelt ist. Was Sie mit einem Haus tun, das Sie geerbt haben, können aber letztendlich nur Sie selbst entscheiden. Sollten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, müssen Sie sich jedoch mit den anderen Beteiligten über den weiteren Verbleib der Immobilie einigen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, was mit der Immobilie passieren soll.
Sie können sie:
Zuvor sollten Sie sich aber fragen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Falls die Immobilie überschuldet ist, oder Sie den finanziellen Aufwand, den ein Haus mit sich bringt, nicht stemmen können, sollten Sie darüber nachdenken die Erbschaft auszuschlagen.
Ein wichtiger Faktor, den es zu beachten gilt, ist auch, ob eine Erbschaftssteuer anfällt, oder nicht. Deren Höhe ist abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen und dem Immobilienwert. Je nach dem haben Sie die Möglichkeit gewisse Freibeträge geltend zu machen.
Um die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie jedoch beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben, dass Sie das Erbe nicht antreten möchten. Achtung: Sollten Sie das nicht tun und die Frist von sechs Wochen, nachdem Sie von dem Erbe erfahren haben, verstreichen lassen, wird dies als Annahme des Erbes bewertet!
Details, wie die gesetzliche Erbfolge und die Kontaktierung des Finanzamtes, müssen ebenfalls beachtet werden.
Oft ist es besser, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders wenn es mehrere Erben gibt, lassen sich hiermit Streitigkeiten vermeiden. So kann der Erlös gerecht unter allen aufgeteilt werden.
Um während des Verkaufsprozesses etwaige Bereicherungsvorwürfe zu vermeiden, ist es ratsam, einen spezialisierten Makler hinzuzuziehen und den Verkehrswert der Immobilie ermitteln zu lassen.
Sollte sich in einer Erbengemeinschaft keine Einigung erzielen lassen, wie es mit der geerbten Immobilie weiter geht, steht als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung zur Verfügung. Dabei kann einer der Erben seinen gesamten Erbanteil versteigern, welchen die anderen dann ersteigern können.
Dem Erben, der eine sofortige Verwendung der Immobilie anstrebt, wird grundsätzlich Vorrang gewährt. So lässt sich ein schlecht teilbares Erbstück schnell liquide machen, um eine gerechte Teilung zu ermöglichen.
Die Schwierigkeit, die sich durch den Vergleich mit anderen Immobilien auftut ist, dass diese Ihrer noch so ähnlich sein können, sie aber dennoch nicht gleich sind! Ihre Immobilie ist einzigartig und es gibt verschiedene Faktoren, welche sie noch deutlicher von anderen unterscheiden. Es kommt auf die Lage Ihrer Immobilie, den aktuellen Zustand, aber auch auf technische Größen, wie die Bodenrichtwerte oder den Energieverbrauch an. So kann beispielsweise selbst ein absolutes Traumhaus in einer schlechten Lage nur schwer Interessenten anlocken.
Der individuelle Wert des Objektes ist aber genauso wichtig und muss für jedes Objekt eigens bestimmt werden. Hier müssen auch sentimentale Immobilienbesitzer die einzelnen Aspekte ihres Zuhauses objektiv betrachten können.
BRUMANI ist ein von der IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.
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