Maklerprovision 2021: Was genau verändert das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer?

Maklerprovision 2021: Was genau verändert das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer?

Durch den deutschen Immobilienmarkt geht ein Aufruhr. Die Bundesregierung hat im vergangenen Frühling ein neues Gesetz abschlossen, das die Verteilung der Maklergebühr bei Immobiliengeschäften betrifft. Das sorgt bei vielen Käufern und Verkäufern für Verunsicherung: Was genau ändert sich für mich und worauf muss ich in Zukunft beim Immobilienkauf- oder verkauf achten? Damit Sie Ihr nächstes Immobiliengeschäft ganz in Ruhe und ohne Unsicherheiten angehen können, bringen wir Sie in Kürze auf den neusten Stand am Immobilienmarkt.

Alles über die Maklerprovision – was ist denn das?

Das neue Gesetzt betrifft vor allem die Maklergebühr. Dabei handelt es sich quasi um den Bezahlung des Maklers. Denn wo sich Arbeitnehmer anderer Berufsgruppen auf ein festes monatliches Gehalt freuen können, sieht das beim Immobilienmakler ganz anders aus. Für die Entlohnung des Maklers ist nur seine Leistung entscheidend. Seine Aufgabe besteht darin, bei einem Immobilienverkauf erfolgreich zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln. Erst, wenn ihm das gelingt und der Verkauf der Immobilie tatsächlich zu Stande kommt, hat er Anrecht auf einen prozentualen Anteil am Verkaufserlös. Dabei handelt es sich um die Maklerprovision.

Wer bezahlt den Immobilienmakler?

Ein Immobilienverkauf läuft in der Regel immer nach einem ähnlichen Muster ab: Der Hausbesitzer entscheidet sich die Immobilie zu verkaufen. Grundsätzlich ist es ihm möglich die Immobilie ganz einfach privat zu verkaufen. Aufgrund der komplexen Gesetzeslagen und der hohen Summe, die auf dem Spiel entsteht, entscheiden sich aber viele Verkäufer auf die Unterstützung durch einen Immobilienmakler zu vertrauen. Gründe, warum ein Immobilienmakler noch immer gebraucht wird, gibt es viele. Der Makler vermarktet nun die Immobilie und verhandelt mit den Interessenten. Dies tut er so lange, bis er einen angemessen Verkaufspreis und den richtigen Käufer dafür gefunden hat.

Bisher gab es keine eindeutige Regelung, wer für die Bezahlung des Immobilienmaklers zuständig war. Für die Immobilienvermietung sorgte das Besteller Prinzip für mehr Klarheit, die Sachlage beim Verkauf war jedoch nicht klar. Meist wurde der Makler zwar von dem Verkäufer beauftragt, die Kosten dafür wälzte dieser aber auf den Käufer um. In vielen Bundesländern beteiligte sich der Immobilienverkäufer nur geringfügig an den Maklergebühren, in einigen musste der Käufer diese Kosten sogar vollständig tragen.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Maklergebühr 2021: Das ändert sich

Genau das soll mit dem neu in Kraft getretenen Gesetz verhindert werden. Im Mai 2020 hat die Bundesregierung die neue Regelung für die Verteilung der Maklergebühr zwischen Käufer und Verkäufer beschlossen. Stichtag für die Umsetzung war der 23. Dezember des gleichen Jahres. Mit diesem Tag wurde die finanzielle Last, die Immobilienkäufer zu tragen haben, endlich etwas leichter. Schlecht sieht es hingegen für die Verkäufer aus. Sie können seit diesem Jahr die Maklergebühren nicht mehr so einfach auf den Käufer abladen. Denn das neue Gesetzt sieht vor, dass der, der den Makler beauftragt nun mindestens die Hälfte der Kosten zu tragen hat.

Käufer und Verkäufer von Immobilien müssen sich nun also die Kosten für den Makler zumindest teilen. Der Ausdruck mindestens sieht jedoch vor, dass Verkäufer die Kosten für die Arbeit des Maklers vollständig tragen können.

Sinkt dadurch die Höhe der Maklerprovision?

Die Höhe der Maklergebühr ändert sich durch den neuen Gesetzesbeschluss nicht, lediglich die Verteilung der Kosten auf die beiden Leistungsträger ist eine andere. Denn noch immer ist es den Immobilienmaklern freigestellt, in welcher Höhe sie die Provision für ihre Arbeit ansetzen möchten. In den meisten Fällen beläuft sich diese auf 7,14 Prozent der Kauferlöses. Ist diese Provision vereinbart, werden Käufer und Verkäufer im Jahr 2021 also jeweils 3,57 Prozent des Kaufpreises begleichen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Immobilienkäufer zu entlasten und die Verkäufer stärker in die Verantwortung zu nehmen. In Zukunft soll auf diese Weise die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer auch beim Immobilienverkauf klarer geregelt sein. Zu großem Streit um die Aufteilung der Maklerkosten wird es hoffentlich nicht mehr kommen.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH