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Maklergebühren beim Hausverkauf: Wir klären auf

Maklergebühren beim Hausverkauf: Wer? Wann? Wo? Wir klären auf

Wer sich den Hausverkauf leicht vorstellt, der irrt. Anders als beim Verkauf von Muttis alter Kommode sind hier die Risiken hoch und der Aufwand dementsprechend ebenso. Die immensen Summen, die beim Verkauf von Immobilien mitunter die Besitzer wechseln, sorgen sowohl für Käufer als auch für Verkäufer zu stressreichen Episoden. Denn ein schlechtes Geschäft bedeutet oft für eine der beiden Seiten das finanzielle Aus. Um dieses Risiko abzuflachen und den Verkaufsprozess vom Stress zu befreien, nehmen viele Hausbesitzer die Arbeitsleistung eines Immobilienmaklers in Anspruch. So gestaltet sich zwar die Veräußerung der Immobilie deutlich einfacher, ein Problem jedoch bleibt: Die allseits gestellte Frage, wer den Makler schlussendlich bezahlt – und wann überhaupt?

Wir klären für Sie die wohl dringlichsten Fragen rund um die Maklergebühren, damit Sie auch bei der Abrechnung nicht in kalten Angstschweiß ausbrechen!

Ein Immobilienmakler – Wozu denn das?

Immer wieder stellen sich Hausbesitzer die Frage, ob sie einen Immobilienmakler überhaupt noch brauchen. Schließlich benötigte man zu früheren Zeiten auch keinen und das alles kann ja gar kein Hexenwerk sein. Und das stimmt, ein Hexenwerk ist der Hausverkauf in der Tat nicht – wenn man über das nötige Know-How verfügt. Denn die Realität sieht oft anders aus, als sie zunächst scheint. Nicht nur ist die Gesetzeslage rund um den Immobilienhandel stetig im Wandel. Wer auf dem boomenden Immobilienmarkt noch ein gutes Geschäft machen will, der muss auch richtig viel Arbeit in sein Projekt stecken.

Der Beruf des Immobilienmaklers ist also keines Wegs aus der Luft gegriffen. Sein Aufgabengebiet umfasst sowohl die Begutachtung der Immobilie, als auch die Vermarktung und die Betreuung des Verkaufsprozess. Ein Hausverkauf ohne Makler ist absolut möglich. Das hier gesparte Geld für die Maklerprovision müssen Sie jedoch in Zeit und Ressourcen investieren. Aus diesem einfach Grund erfreut sich der Beruf des Immobilienmaklers noch immer großer Beliebtheit und Nachfrage.

Die Maklerprovision und alles was Sie wissen müssen

Ein Makler erhält kein regelmäßiges Gehalt, wie es für viele andere Berufsgruppen der Fall ist. Seine Provision ist ein erfolgsabhängiges Entgelt, das nur nach erbrachter Dienstleistung oder Geschäftsbesorgung ausgezahlt wird. Die Aufgabe des Maklers besteht darin, eine Immobilie erfolgreich an einen Verkäufer zu vermitteln. Nur wenn der Verkauf der Immobilie auch tatsächlich zustande kommt, hat er ein Anrecht auf die zuvor vereinbarte Entlohnung.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

So viel kostet ein Immobilienmakler

Die Höhe der Maklergebühr ist nicht eindeutig zu benennen. Immobilienmakler arbeiten meist auf selbstständiger Basis und so wird die Höhe der Kosten zwischen Makler und Kunden selbstständig ausgehandelt. In der Regel erhält der Immobilienmakler einen geringen Anteil am Verkaufserlös der Immobilie. Auch wenn die Maklergebühren nicht pauschal festzulegen sind, hat sich mittlerweile eine allgemein Maklergebühr auf dem Immobilienmarkt eingependelt. Jedoch unterscheidet sich diese von Bundesland zu Bundesland. So kommen Sie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen mit einer Provision von 5,95 Prozent des Verkaufserlöses am günstigsten weg. Die meisten anderen Bundesländer, wie Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg haben sich aber auf einen Satz von 7,14 Prozent geeinigt.

Du oder ich? Wer bezahlt den Makler bloß?

Die Frage, wer die Kosten des Immobilienmaklers am Ende übernimmt, stellt sich den Beteiligten häufig. Ein oftmals praktiziertes Vorgehen ist, dass der Verkäufer die Maklergebühr einfach auf den Käufer abwälzt und diese als Nebenkosten verbucht. Dies ist beispielsweise in Berlin bis vor Kurzem noch der Fall gewesen. Auch wenn sich die Parteien in den meisten Verkaufsgeschäften auf eine gerechte Aufteilung der Kosten einigten, sorgten unklare Regelungen für die Maklerprovision beim Hausverkauf lange für Verwirrung. Um diese Unklarheiten aus der Welt zu schaffen, arbeitete die Bundesregierung seit langem an Lösungsansetzen. Zwei neue Verordnungen sorgen für mehr Klarheit darüber, wer beim Hausverkauf aber auch bei der Vermietung einer Immobilie die Maklergebühren zu übernehmen hat.

1. Das Bestellerprinzip

Dieses Konzept besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt auch für dessen Kosten aufkommen muss. Bislang gilt das aber nur für die Vermietung von Immobilien. Möchte ein Immobilienbesitzer beispielsweise seine Eigentumswohnung vermieten und beauftragt einen Makler dafür, kann er seit dem Jahr 2015 die Maklergebühren nicht mehr auf die neuen Mieter abwälzen. Die Kostenverteilung bei Immobilienverkäufen war lange Zeit jedoch nicht so eindeutig.

2. Maklerprovision 2021

Das Jahr 2021 hat für mehr Transparenz in die Kostenverteilung der Maklergebühr gesorgt. Denn die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Maklerprovision verabschiedet. Fortan ist es dem Verkäufer nicht mehr möglich, die Kosten an den Käufer abzutreten. Er ist nun gesetzlich dazu verpflichtet mindestens die Hälfte der Maklerprovision aus eigener Tasche zu begleichen.

Wenn es um die Maklergebühr geht schließen sich langsam die undurchdringbaren Lücken. Glücklicherweise ist die Regierung darum bemüht eine transparente Sachlage zu schaffen, auf die auch im Zweifelsfall verlass ist. Alles rund um das neue Gesetz zur Maklerprovision erfahren Sie in unserem Beitrag Maklerprovision 2021: Was genau verändert das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer? Tipps zum Immobilienverkauf ohne Makler finden Sie in unserem kostenlosen online Ratgeber Privatverkauf. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und noch mehr Erfolg bei dem Verkauf Ihrer Immobilie.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH