Verkaufen Sie Ihre Immobilie sorgenfrei
Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten
Erfahren Sie alles über den Teilverkauf Ihrer Immobilie
Verrenten Sie Ihre Immobilie und stocken Sie so Ihre Rente auf
Tauschen Sie Ihre Immobilie einfach gegen Ihr Traumhaus ein
Ihr Immobilien-Tipp zahlt sich aus
Verkaufen Sie Ihre Immobilie sorgenfrei
Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten
Erfahren Sie alles über den Teilverkauf Ihrer Immobilie
Verrenten Sie Ihre Immobilie und stocken Sie so Ihre Rente auf
Tauschen Sie Ihre Immobilie einfach gegen Ihr Traumhaus ein
Ihr Immobilien-Tipp zahlt sich aus
Kauf jeder Art mit unserem besten Service
Finden Sie Ihre Traumimmobilie unter unseren aktuellen Objekten
Lernen Sie die Arbeitsweise von BRUMANI kennen
Mit unserem Suchagenten erhalten Sie exklusive Angebote
Unsere Immobilienexperten sind auch in Ihrer Nähe
Kauf jeder Art mit unserem besten Service
Finden Sie Ihre Traumimmobilie unter unseren aktuellen Objekten
Lernen Sie die Arbeitsweise von BRUMANI kennen
Mit unserem Suchagenten erhalten Sie exklusive Angebote
Unsere Immobilienexperten sind auch in Ihrer Nähe
Wenn Sie Vermieter sind, helfen wir Ihnen gerne
Was muss ich als Mieter alles beachten?
Mit unserem Suchagenten erhalten Sie exklusive Angebote
Entdecken Sie unsere Mietobjekte
Wenn Sie Vermieter sind, helfen wir Ihnen gerne
Was muss ich als Mieter alles beachten?
Mit unserem Suchagenten erhalten Sie exklusive Angebote
Entdecken Sie unsere Mietobjekte
Wir helfen Ihnen bei der Immobilienfinanzierung
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns
Wir helfen Ihnen bei der Immobilienfinanzierung
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns
Ihr Immobilienmakler für Dubai
So können Sie Pflegeimmobilien nutzen
Entdecken Sie nicht gelistete Immobilien
Erstellen Sie ihr eigenes Profil für Investitionen
Finden Sie jetzt einen Investor für Ihre Immobilie
Ihr Immobilienmakler für Dubai
So können Sie Pflegeimmobilien nutzen
Entdecken Sie nicht gelistete Immobilien
Erstellen Sie ihr eigenes Profil für Investitionen
In Ihrer Nähe immer für Sie da
Unsere Kompetenzen Auf einen Blick
BRUMANI hautnah
Der Kickstart für Ihre Karriere
Die Basis für einen erfolgreichen Verkauf
BRUMANI Öffentlichkeitsarbeit
In Ihrer Nähe immer für Sie da
Unsere Kompetenzen Auf einen Blick
BRUMANI hautnah
Der Kickstart für Ihre Karriere
Die Basis für einen erfolgreichen Verkauf
BRUMANI Öffentlichkeitsarbeit
Finden Sie Antworten auf Ihre Immobilienfragen
Alles Wichtige auf einen Blick
Entdecken Sie die neusten Themen aus der Immobilienwelt
Daten und Fakten der Bezirke
Immobilien Lexikon – FAQ rund um Immobilien
Jetzt günstig und schnell Verkaufsdokumente beantragen
Bei einer Scheidung kommt es in den meisten Fällen zu einem Zugewinnausgleich. Wer sich damit nicht auskennt, fürchtet diese Vermögensteilung in der Regel. Oft kommt die Frage auf, ob das Familienerbe ebenfalls zum Teil an den Ex-Ehepartner geht und wie das zu vermeiden ist. Die schnelle Antwort lautet: Nein, Ihr Erbe ist kein Teil des Zugewinns. Warum das so ist, was Sie bei einer Scheidung mit Erbimmobilie aber dennoch beachten müssen und was man unter dem Begriff des Zugewinns überhaupt versteht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
Eine Ehe kann viele verschiedene Formen haben. Den gesetzlichen Standard ohne die Erstellung eines Ehevertrags stellt aber die Zugewinngemeinschaft dar. In einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt und jeder verwaltet sein Vermögen selbstständig. Auch sind die Ehegatten jeweils nicht für die Schulden des anderen haftbar, wie es von vielen angenommen wird.
Nur wenn beide Ehepartner etwas gemeinsam vertraglich kaufen, also beispielsweise gemeinsam den Vertrag für eine gekaufte Immobilie unterzeichnen, geht das Objekt in den Besitz beider Ehepartner über.
Spannend wird es erst bei der Scheidung. Hier findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt. Dabei soll dafür gesorgt werden, dass der Partner, welcher während der Ehe weniger verdient hat, bei der Scheidung nicht benachteiligt wird.
Als Zugewinn wird alles bezeichnet, was während der Ehe verdient wurde. Der Zugewinn stellt also die Differenz zwischen dem Vermögen eines Partners zum Beginn der Ehe (Anfangsvermögen) und der Höhe des Vermögens bei der Scheidung (Endvermögen) da. Sofern der Zugewinn bei einem der Partner höher ist als bei dem anderen, wird Differenz davon hälftig aufgeteilt.
Sie benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen?
Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH
Ein Erbe zählt nicht als Zugewinn eines Partners. Stattdessen werden Erbe und Schenkungen dem sogenannten privilegierten Anfangsvermögen der jeweiligen Partners zugerechnet. Dieser Begriff bezeichnet jene Vermögenszuwächse, an welchen der andere Ehepartner durch die Hochzeit nicht beteiligt werden soll. All jene Werte, die in die Kategorien des privilegierten Anfangsvermögens fallen, werden bei dem Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Dies gilt also sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften.
Ganz unwichtig für den Zugewinn ist eine Erbschaft aber dennoch nicht. Zwar wird der geerbte Betrag beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt aber nur, wenn diese Erbschaft keine Werterhöhung erfährt. Sofern ein Partner beispielsweise eine Eigentumswohnung erbt und diese während der Ehe modernisiert, ihren Wert also steigert, fällt diese Wertsteigerung doch in den Zugewinn des Eigentümers. Das selbe gilt auch durch eine Wertsteigerung des Bodens, wenn dies zwischen dem Erbfall und der Zustellung des Scheidungsantrages geschieht.
Hier erfahren Sie, wie Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln.
Wenn Sie währen Ihrer Ehe eine Immobilie erben, wird der Wert dieser Immobilie zu Ihrem ursprünglichen Anfangsvermögen hinzugerechnet. Erst wenn die geerbte Immobilie im Wert steigt, zählt diese Werterhöhung zu Ihrem Zugewinn. Damit Sie im Falle einer Scheidung absolute Klarheit haben, ist es wichtig einige Dokumente bezüglich der Erbschaft aufzubewahren. Dazu zählen:
Mit diesem Dokumenten sind Sie auf der sicheren Seite und können die tatsächliche Höhe Ihres privilegierten Anfangsvermögens lückenlos belegen.
IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN
BRUMANI Immobilien Immobilienmakler Freiburg liegt im Stadtteil Brühl, Waldkircher Straße, Alter Zollhof 12, 79106 Freiburg im Breisgau.
Unser Büro liegt nordöstlich vom Uniklinikum Freiburg und ist verkehrsgünstig gut gelegen. Mit dem Auto erreichen Sie uns am besten über die Isfahanallee oder von Westen kommend über die Berliner Allee/Neunlindenstraße.
In der Nähe befinden sich die Haltestellen Freiburg, Kaiserstuhlstr. Mitte oder Eichstetter Str., die zu Fuß nur wenige Minuten entfernt sind.
Zu Fuß sind es ca. 30 Minuten in die Altstadt Freiburg.
Wenn Sie Ihr Haus oder eine Immobilie in Freiburg verkaufen wollen, sind wir für Sie der Makler des Vertrauens.
BRUMANI ist ein von der IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.
© BRUMANI Immobilien GmbH 2017 – 2023 | Alle Rechte vorbehalten
© BRUMANI Immobilien GmbH 2017 – 2024 | Alle Rechte vorbehalten