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Wie anspruchsvoll eine Erbschaft wirklich ist, muss jeder am eigenen Leib erfahren. Das komplizierte Erbrecht, die Trauer und die Erbengemeinschaft – das alles sind Aspekte einer der vermutlich schlimmsten Zeiten des Lebens. Zum Glück gestaltet der Gesetzgeber diese Zeit zumindest in einer Hinsicht einfacher für die Hinterbliebenen. Denn auch wenn die Steuerlast auf Erben schwer wiegt, so sind sie doch von einer Steuer befreit: der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Die Steuer kommt vor allem den einzelnen Bundesländern zugute. Sie fällt immer dann an, wenn ein Grundstück erworben wird und zählt zu den Kaufnebenkosten.
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
Wer ein Grundstück erwirbt, der bezahlt Steuern. Dies geschieht in der Form der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Die Steuer kommt vor allem den einzelnen Bundesländern zugute. Sie fällt immer dann an, wenn ein Grundstück erworben wird und zählt zu den Kaufnebenkosten.
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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH
Dennoch gibt es Ausnahmen für die Besteuerung. Wer beispielsweise ein Grundstück für nicht mehr als 2.500 Euro erwirbt, muss keine Grunderwerbsteuer bezahlen. Liegt der Preis jedoch über dieser Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Schenkungen sind ebenso von der Grunderwerbsteuer befreit, jedoch nur, wenn ein Nießbrauch – also ein Wohnrecht – zugunsten des Schenkenden eingeräumt wird.
Da die Schenkung dem Erbe sehr nahe kommt, liegt die Frage nahe, ob die Grunderwerbsteuer auch hier anfällt.
Die Grunderwerbsteuer entfällt, wenn die Erben ein einem direkten verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser stehen. Das bedeutet also, wer in gerader Linie (Lebenspartner, Kinder) oder in nicht gerader Linie (Geschwister, Tante, Onkel) voneinander abstammt, ist bei der Erbschaft eines Grundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit. Sind mehrere Erben vorhanden und bilden somit eine Erbengemeinschaft, können die Anteile an einem Grundstück auch intern von einem Erben an einen anderen verkauft werden, ohne dass eine Grunderwerbsteuer anfällt. Diese wird erst dann fällig, wenn das Grundstück an einen Dritten verkauft wird. In diesem Fall muss der Käufer den gesamten Kaufpreis versteuern.
Meist kommt mit einem geerbten Grundstück auch eine Immobilie in das Leben der Erben. Auch wenn dieser Erwerb zunächst nicht mit großen Kosten oder Steuern verbunden ist, muss eine geerbte Immobilie nicht unbedingt ein Segen sein. Stattdessen kämpfen Erben oftmals mit den vielen Verpflichtungen, die eine Immobilie und das dazugehörige Grundstück mit sich bringt. Wenn die Immobilie eine schlechte Lage hat oder weit entfernt von der eigenen Arbeitsstelle liegt, lassen viele aus Überforderung das einstige Elternhaus einfach verkommen. Das ist nicht nur schade um die dort verbrachte Zeit, sondern mindert auch den Wiederverkaufswert. Unser kostenlose Ratgeber Immobilie aus der Erbschaft hilft Ihnen dabei die richtige Entscheidung zu treffen.
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