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Haus geerbt, die Steuererklärung wartet? Wir helfen weiter!

Haus geerbt, die Steuererklärung wartet? Wir helfen weiter!

Die Trauer, die eine Erbschaft mit sich bringt, ist oftmals nur eines der vielen Gefühle im Inneren der Erben. Von außen betrachtet scheint ein Erbe mit einem Segen vergleichbar zu sein. Ein unerwartetes Geldgeschenk mag für viele die Erfüllung zu sein, meist kann das aber weder den Verlust noch den anstehenden Stress in irgendeiner Form aufwiegen. Denn eine Erbschaft verlangt von seine Empfängern viel ab. Wer es geschafft hat eine Einigung mit der Erbengemeinschaft zu finden und sich durch die Erbschaftssteuer und mögliche Freibeträge gekämpft hat, dem steht noch ein weiterer Stolperstein auf dem Weg zum Erbe bevor: Die Steuererklärung. Wir möchten Ihnen im Folgenden bei der Bewältigung dieses Hindernisses helfen.

Keine Geheimnisse: Das Finanzamt muss es wissen

Erbschaften müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden. Die Frist hierfür beträgt drei Monate, ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von der Erbschaft erfahren hat. Dazu reicht ein formloser Brief, in dem das Finanzamt über den kürzlichen Todesfall und das daraus entstehende Erbe informiert wird. Wer versucht dem Finanzamt eine Erbschaft zu verschweigen, läuft Gefahr wegen Steuerhinterziehung angezeigt zu werden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Höhe des Erbes die festgelegten Freibeträge nicht überschreitet und somit keine Steuern anfallen.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Die Erbschaftssteuer – verhasst aber notwendig

In Deutschland sind sowohl Erbschaften als auch Schenkungen keine reine Privatsache. Der unverhoffte Gelderwerb muss dem Finanzamt mitgeteilt werden und ist somit steuerpflichtig. So unterliegt jede Erbschaft grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Die Höhe dieser Steuer hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab.

Der Verwandtschaftsgrad bestimmt die Höhe des Freibetrags, also den Teil des Erbes, der nicht versteuert werden muss. Nahe Verwandte dürfen einen höheren Erbteil steuerfrei behalten, als es beispielsweise außerfamiliären Erben möglich ist. Hier erfahren Sie, wie Sie die Freibeträge korrekt ermitteln.

Wenn Ihnen als Erbe diese Angaben bekannt sind, können Sie bereits im Vorfeld selbst die korrekte Erbschaftssteuer bestimmen. In diesem Fall sind Sie in der Lage sich auf mögliche Forderungen seitens des Finanzamtes vorzubereiten.

Das muss in die Erbschaftssteuererklärung

Sobald das Finanzamt über die Erbschaft informiert wurde und diese auch tatsächlich angetreten wird, erhalten die Erben eine Erbschaftssteuererklärung. Sind mehrere Erben aufgeführt ist es ihnen auch möglich eine gemeinschaftliche Steuererklärung abzugeben. Hier müssen Sie alle geerbten Vermögenswerte aufführen. Das ist also insbesondere der Wert der geerbten Immobilie, aber auch geerbte Wertpapiere oder Sachwerte.

Für die Steuererklärung räumt das Finanzamt den Erben eine Frist von einem Monat ein. Diese kann verlängert werden. Eine Verlängerung ist dann ratsam, wenn Sie nicht in der Lage sind die Formulare fristgerecht fertigzustellen. Bei einer verspäteten Abgabe ohne Fristverlängerung kann das Finanzamt nämlich einen Verspätungszuschlag ansetzen.
Wenn die Steuererklärung wieder beim Finanzamt eingegangen ist, schickt dieses dem Erben einen Erbschaftssteuerbescheid zu. Daraus geht hervor, ob und wie viel Steuern anfallen. Gegen den Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH