logo_brumani_np
Geerbtes Haus schätzen lassen: Wie und warum?

Geerbtes Haus schätzen lassen: Wie und warum?

Ganz klar: Wer eine Immobilie erbt, dem stellen sich zunächst unzählige Fragen. Was tue ich mit der Erbimmobilie? Gibt es noch weitere Erben? Und wie gehe ich jetzt weiter vor? Eine der wichtigsten Fragen ist aber die, nach dem Wert der Immobilie. Denn hier geht es, abseits der emotionalen Belastung durch ein Erbe, um das Finanzielle und besonders um die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie den Wert Ihres geerbten Hauses unabhängig schätzen lassen können und warum das so wichtig ist.

Das Finanzamt und die Erbschaftssteuer

Wer eine Immobilie kauft muss Steuern zahlen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Erbschaftssteuer. Diese macht je nach Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser rund 30 Prozent der Erbmasse aus. Glücklicherweise gibt es Freibeträge, bis zu deren Höhe keine Erbschaftssteuer
bezahlt werden muss. Auch diese hängen vom Verwandtschaftsgrad und der gesetzlichen Erbfolge ab. So haben Ehepartner und Kinder des Verstorbenen einen deutlich höheren Freibetrag als entferntere Verwandte.
Das Finanzamt berechnet zunächst im Zuge der Erbschaftssteuererklärung den Wert der vererbten Immobilie. Dies geschieht nicht vor Ort, sondern mithilfe des sogenannten „typischen Messverfahrens“, also vom Schreibtisch aus. Das bedeutet, dass jegliche individuelle Eigenschaften der Immobilie nicht in ihrer Gänze berücksichtigt werden. Die hat unweigerlich Auswirkungen auf die Richtigkeit der Immobilienbewertung.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie ermitteln oder benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen rund um das Thema Erben?

Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Folgen einer falschen Wertberechnung durch das Finanzamt

Eine Fehleinschätzung des Finanzamtes ist keine Seltenheit. Die mangelnde Besichtigung vor Ort führt dazu, dass viele Details in der Immobilienbewertung nicht beachtet werden. Leider fällt diese Fehleinschätzung fast nie zugunsten der Erben aus. In dem meisten Fällen wird der
Immobilienwert nämlich zu hoch eingeschätzt, als er eigentlich ist, da Baufehler oder andere Schäden am Haus nicht zur Kenntnis genommen werden. Das ist problematisch, wenn der errechnete Wert über dem Freibetrag der Erben liegt, denn es bedeutet, dass sie in der Pflicht sind die überschüssige Summe zu versteuern.

Das können Sie tun: Ihre geerbte Immobilie wertschätzen lassen

Gegen das Finanzamt hat man keine Chance? Doch! Denn sofern Sie unzufrieden sind mit dem Ergebnis, welches die Immobilienbewertung durch das Berechnungsverfahren des Finanzamtes erzielt wurde, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Dies lohnt sich dann, wenn der vom Finanzamt ermittelte Wert deutlich über dem tatsächlichen Immobilienwert und auch über dem gesetzlichen Freibetrag liegt.
In diesem Fall können selbst einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen und den Wert Ihres geerbten Hauses schätzen lassen. Hierbei handelt es sich allerdings um ein kostspieliges Unterfangen. Rechnen Sie mit mindestens 1.500 Euro für ein Gutachten.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

Wir sind für Sie da: Bei Fragen rund um das Thema Immobilien. Melden Sie sich kostenlos bei unseren Immobilienexperten.
Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH