logo_brumani_np
Tipps zur Erbschaftssteuer bei Immobilien – das gilt es zu beachten

Erbschaftssteuer bei Immobilien – das gilt es zu beachten

Wann müssen wie viele Steuern bei einer Erbschaft bezahlt werden? Steuern allgemein sind für viele Menschen schon ein sehr undurchdringliches Konstrukt, hier sorgt allerdings die Regelmäßigkeit für Klarheit. Mit der Erbschaftssteuer hingegen kommt man nur selten in Kontakt. Was gilt es dabei also zu beachten? Wer sagt mir wie viele Steuern ich für das geerbte Haus zahlen muss? Und wer informiert das Finanzamt? Wir möchten diese und noch mehr Fragen heute für Sie beantworten, damit endlich auch die Erbschaftssteuer ein wenig klarer wird.

Erbe ja oder nein?

Jeder Erbschaft geht ein Abschied voraus. Der Tag, an dem ein nahestehender Angehöriger stirbt, ist ist oft kein leichter. Trotzdem kommen genau jetzt schwierige Zeiten auf Sie zu. Sind Sie erbberechtigt ist es Ihre erste Aufgabe sich darüber klar zu werden, ob Sie das Erbe annehmen möchten oder es besser ausschlagen. Auf eine Erbschaft zu verzichten ist in vielen Fällen ratsam, beispielsweise wenn der Erblasser Schulden hatte oder die geerbte Immobilie in einem schlechten Zustand ist. Bevor Sie sich entscheiden müssen Sie sich also zunächst gründlich über die Erbmasse informieren. Entscheiden Sie sich dafür die Erbschaft auszuschlagen sind für Sie keine weiteren Schritte zu beachten. Nehmen Sie das Erbe jedoch an, gilt es nun schnellstmöglich das Finanzamt über den Todesfall zu informieren.

Sie benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen?

Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Dreh- und Angelpunkt: Die Rolle des Finanzamtes

Geht es um Steuern, dann geht es immer auch um das Finanzamt. Geheimnisse davor zu haben ist meist eher kontraproduktiv, ganz besonders bei einer angenommenen Erbschaft. So kommt es, dass hierbei ratsam ist das Finanzamt als eine der ersten Institutionen über die neue Situation ins Bilde zu rücken. Der Zeitdruck kommt daher, dass das Finanzamt eine Frist von 3 Monaten ab dem Todestag ansetzt und alle nachträglich eingereichten Meldungen als mögliche Steuerhinterziehung gewertet werden können.

Das Finanzamt informieren – so geht´s

Um das zu verhindern reicht glücklicherweise bereits ein formloses Schreiben an das für den Verstorbenen zuständiges Finanzamt. Hierin müssen Sie Name, Beruf und Anschrift des Erben und Erblassers angeben, sowie den Todestag und Sterbeort. Außerdem benötigt das Finanzamt auch noch Informationen über:

  • Gegenstand und Wert des Erbes
  • Rechtsgrund des Erwerbs, also beispielsweise eine gesetzliche Erbfolge oder ein Testament
  • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
  • Informationen über frühere Zuwendungen, wenn Sie solche vom Erblasser erhalten haben. Hier müssen Sie die Art, den Wert und den Zeitpunkt der Zuwendung angeben.


Hier finden Sie ein Formular, um dem Finanzamt eine Erbschaft oder Schenkung anzuzeigen.

Das große Zittern: Wird Erbschaftssteuer fällig?

Hat das Finanzamt alle nötigen Informationen, wird dort überprüft, ob Sie eine Steuererklärung abliefern müssen oder nicht. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, sendet Ihnen das Finanzamt ein Schreiben zu. Damit erhalten auch alle nötigen Unterlagen, die Sie ausgefüllt wieder zurücksenden. Sind diese Schritte abgeschlossen werden Ihre Angaben geprüft und die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet. Liegt der vererbte Wert unterhalb der für Sie geltenden Freibetragsgrenze, müssen Sie keine Erbschaftssteuer bezahlen. In einem unserer älteren Beiträge erfahren Sie, wie Sie die Freibeträge korrekt ermitteln. Wer sich gut mit den rechtlichen Grundlagen auskennt, kann den Freibetrag für Immobilen auch gezielt nutzen, um der Erbschaftssteuer zu entgehen.

Für die Dauer der Prüfung Ihrer Angaben sollten Sie sich auf eine lange Wartezeit einrichten, denn das Finanzamt hat dazu bis zu vier Jahre Zeit. Wenn Sie jedoch schon vorher neugierig auf die Höhe Ihrer Zahlung sind, erfahren Sie hier wie Sie selbständig die korrekte Erbschaftssteuer bestimmen.

Haben Sie noch weiter Fragen zu Ihrer geerbten Immobilie? Stöbern Sie gerne in unserem kostenlosen Onlineratgeber Immobilien in der Erbschaft. Hier erhalten Sie viele hilfreiche Tipps vom Immobilienprofi rund um alle aufkommenden Fragen.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

Wir sind für Sie da: Bei Fragen rund um das Thema Immobilien. Melden Sie sich kostenlos bei unseren Immobilienexperten.
Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH