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Eine Immobilie zu erben ist Fluch und Segen gleichermaßen. Das Erbe bringt zwar einen unerwarteten Wertzuwachs mit sich, leider kommt damit jedoch auch eine Menge an Pflichten auf die Erben zu. Überschattet werden die aber oft noch von dem kräftezehrenden Zeitdruck, den eine Erbschaft den Begünstigten aufbürdet. Nicht nur die Erbschaftssteuer verlangt den Erben die Einhaltung penibler Fristen ab, auch bei dem Verkauf einer geerbten Immobilie ist es wichtig einige der Fristen zu kennen. Mit unserer Hilfe müssen Sie sich jedoch keine Sorgen um verpasste Fristen machen. Hier erhalten Sie alle Informationen über die wichtigsten Termine beim Verkauf einer geerbten Immobilie.
Eine der wichtigsten Fristen, die kein Erbe verpassen sollte, sind die, die das Finanzamt stellt. Die Erbschaftssteuererklärung haben wir bereits in einem früheren Beitrag ausführlicher thematisiert. Hier darf eine Erwähnung der steuerrechtlichen Fristen jedoch ebenso wenig fehlen. Mit jedem Erbe fällt auch eine Erbschaftssteuer an. Je nach Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser bestehen zwar Freibeträge, informiert werden muss das Finanzamt dennoch.
Mindestens drei Monate nachdem der Erbe von der Erbschaft erfahren hat, muss das Finanzamt informiert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht eine Anzeige wegen möglicher Steuerhinterziehung.
Sobald das Finanzamt über die Erbschaft informiert wurde erhalten Sie zunächst eine Erbschaftssteuererklärung und anschließend einen Erbschaftssteuerbescheid. Hier haben Sie einen Zeitraum von jeweils einem Monat, um die entsprechenden Formulare auszufüllen oder aber Beschwerde dagegen einzulegen. Ein Versäumnis dieser Fristen zieht auch hier unangenehme Konsequenzen in Form einer Strafzahlung nach sich.
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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH
Wer das geerbte Haus weder selbst beziehen möchte und es auch nicht dessen Vermietung in Betracht zieht, der fährt mit einem Verkauf der Erbimmobilie am besten. Auch hier ist es jedoch wichtige, einige der Fristen zu kennen. Wer sich als Verkäufer über diese Termine im Klaren ist, kann sich einige Steuern beim Immobilienverkauf sparen.
Die wohl unliebsamste Steuer beim Immobilienverkauf ist die Spekulationssteuer. Durch sie soll der Gewinn bei Immobiliengeschäften auch dem Staat zugute kommen. Ärgern muss man sich darüber jedoch nicht, denn sie ist noch am leichtesten zu umgehen. Ob man Spekulationssteuer bezahlen muss oder nicht ist nämlich zeitabhängig. Um sie zu umgehen gibt es zwei Möglichkeiten.
Eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen ist möglich. Hierzu braucht man allerdings Geduld. Eine der einfachsten Möglichkeiten, die geerbte Immobilie steuerfrei zu verkaufen ist es, die Zehnjahresfrist abzuwarten. Zehn Jahre, nachdem eine Immobilie erworben wurde – egal ob durch ein Kauf oder ein Erbe – ist der Verkauf derselben steuerfrei. Dies ist vor allem für geduldige Immobilienspekulanten sehr lukrativ.
Deutlich schneller als zehn Jahre vergehen drei. Um die geerbte Immobilie nach drei Jahren steuerfrei zu verkaufen, muss allerdings eine Auflage erfüllt sein: Die Erben oder dessen Kinder müssen die Immobilie in diesen drei Jahren selbst bewohnen. Das bedeutet, dass Sie als Erbe für diese drei Jahre beim Einwohnermeldeamt unter der betreffenden Adresse gemeldet sein müssen. Nur dann ist der Verkauf der geerbten Immobilie vor der Zehnjahresfrist steuerfrei.
Eine Erbschaft ist ein sehr emotionales Ereignis im Leben, an dem auch noch wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Dass das nicht immer leicht ist, erfahren Erben aus erster Hand. Damit Sie trotz dieser emotionalen Zeit immer die bestmögliche Entscheidung für sich treffen können, haben wir für Sie einen kostenlosen Ratgeber zusammengestellt. Hier erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Schritte, wenn Sie eine Immobilie aus einer Erbschaft erworben haben.
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BRUMANI ist ein von der IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.
© BRUMANI Immobilien GmbH 2017 – 2023 | Alle Rechte vorbehalten
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