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Eigenheim und Pflegeheim – Muss ich mein Haus verkaufen?

Eigenheim und Pflegeheim – Muss ich mein Haus verkaufen?

Das Alter geht an niemandem vorbei. Auch wenn wir uns die Folgen davon nur ungern vor Augen führen, ereilt jedes Jahr tausende Menschen ein ähnliches Schicksal. Dinge, die früher leicht von der Hand gingen, erfordern irgendwann immer mehr Anstrengung bis es ohne fremde Hilfe gar nicht mehr geht. Auf Pflege angewiesen zu sein ist für viele keine schöne Vorstellung, ganz zu schweigen von den anfallenden Pflegekosten. Wie soll das finanziert werden? Und was passiert mit dem Eigenheim im Pflegefall? Diese Fragen stellen sich Betroffene immer wieder. Heute werden sie beantwortet.

Wer bezahlt für die Pflege?

In Deutschland fühlen sich viele durch die Pflegeversicherung für den Ausnahmefall gut abgesichert. Doch ist man das auch? In der Regel deckt der Versicherungsbeitrag im Pflegefall nur die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Restbetrag muss dann von den Betroffenen oder deren Angehörigen übernommen werden. Je nach Pflegegrad kann diese Summe nur selten von der eigenen Rente gedeckt werden. Dann muss das angesparte Vermögen für die Pflegekosten verwendet werden. Das Sozialamt übernimmt die Kosten erst, wenn das Vermögen aufgebraucht ist und der Betroffene selbst zu einem Sozialfall wird.

Nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für dessen Angehörige wird dieses Prozedere schnell zu Belastungsprobe.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Immobilie verkaufen oder nicht?

In vielen Fällen muss schlussendlich auch das geliebte Eigenheim verkauft werden, um mit dem Erlös die Pflegekosten zu decken. Gezwungen werden kann man dazu jedoch nur, wenn das restliche Vermögen für die Pflegekosten nicht mehr ausreicht. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist dabei meist das Sozialamt. Damit dieser Entschluss getroffen wir, müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die Immobilie muss von dem Betroffenen oder dessen Angehörigen, wie beispielsweise dem Ehepartner, genutzt werden.
  • Die Immobilie muss „angemessen“ sein.


Die selbstgenutzte Immobilie fällt zunächst unter das sogenannte Schonvermögen und muss somit nicht verkauft werden.

Wenn Vorsorge Zukunft sichert

Wo wir alle immer älter werden, häuft sich auch die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland. Gleichzeitig machen sich aber vor allem junge Menschen oft keine Gedanken über den eigenen Lebensabend. Diesen Luxus können sich aber nur die wenigsten leisten. Gerade die Menschen, die eine eigene Immobilie besitzen, sind mit einer guten Altersvorsorge gut beraten. Zu einem Pflegefall zu werden trifft auch die nächsten Angehörigen. So muss der Ehepartner unter Umständen noch in hohem Alter umziehen und die Kinder Abschied von ihrem geliebten Elternhaus nehmen. Oft brauchen die Pflegekosten auch das Erbe auf, das einst für die Kinder vorgesehen war.

Experten sehen den Anteil, den die Pflegeversicherung an den Pflegekosten übernehmen, in der Zukunft weiter sinken. Hier gilt es für Betroffenen frühzeitig zu überlegen, wie diese Lücke geschlossen werden kann. Ratsam ist es zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch private Pflegeversicherungen in Anspruch zu nehmen.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH