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Erbschaften unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Wie hoch die Erbschaftssteuer ist, hängt jedoch von der Höhe der Erbmasse ab. Wo der Wert eines monetären Erbes noch recht übersichtlich ist, löst sich diese Klarheit bei dem Erbe einer Immobilie jedoch schnell auf. Den Wert einer Immobilie selbst zu bestimmen ist schwer, aber machbar. Bei einer Erbschaft erfolgt diese Wertermittlung allerdings durch das Finanzamt. Oftmals fällt der Wert dann höher aus – und somit auch der Steuerbetrag. Wie Sie den Wert einer Erbimmobilie richtig bestimmen und was Sie im Fall einer zu hohen Wertermittlung durch das Finanzamt tun können, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
Die Wertermittlung einer vererbten Immobilie übernimmt das Finanzamt. Dazu müssen Sie als Erbberechtigter Ihr Erbe jedoch spätestens drei Monate nach dem Tod des Erblassers melden. Falls Sie diese Frist überziehen, können Sie wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Die Erbschaftssteuer ist eine heikle Angelegenheit. Sie soll nach Möglichkeit nicht zu hoch ausfallen. Am besten ist es, wenn die Erbmassen noch innerhalb der Steuerfreien Grenze liegt. Denn bei jedem Erbe gibt es, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, einen sogenannten Steuerfreibetrag. Für diesen Betrag müssen folglich keine Steuern bezahlt werden.
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Bei einer Immobilienerbschaft entscheidet also der Wert des Hauses über die Höhe der Erbschaftssteuer. Für die Ermittlung dieses Wertes ist das Finanzamt zuständig. Hier wird es jedoch schon problematisch. Das Finanzamt berechnet den Immobilienwert nicht genau, er wird geschätzt. Diese Schätzung erfolgt auf Grundlage der sogenannten Bodenrichtwerte. Dabei handelt es sich um den Wert des Bodens im jeweiligen Gemeindegebiet, der regelmäßig von dem verantwortlichen Gutachterausschuss berechnet wird. Je nach Beliebtheit der Lage, steigen die Bodenrichtwerte in machen Gemeinden jedoch stark an. Mängel, die den Wert der Immobilie senken können, werden in den meisten Fällen nicht berücksichtigt. Folglich fällt der Immobilienwert oft viel zu hoch aus und somit auch die angesetzte Steuerforderung.
Damit Sie diesen Nachweis erbringen können, brauchen Sie die Unterstützung eines unabhängigen Verkehrsgutachters, der für Sie eine fundierte Immobilienbewertung vornimmt. Hierbei wird eine umfangreiche Wertermittlung der Immobilie und des Grundstücks vorgenommen. Zur Ermittlung des Verkehrswertes werden verschiedene Verfahren herangezogen, bei denen sowohl die Lage und der Zustand der Immobilie herangezogen und mit ähnlichen verglichen wird. Außerdem fließt hier auch die jahrelange fachliche Erfahrung des Gutachters mit ein.
Schlussendlich erhalten Sie die Auswertung des Fachmanns in einem umfangreichen Verkehrsgutachten.
Wichtig: Die Kosten für ein solches Gutachten müssen Sie selbst tragen. Oftmals fallen diese mit bis zu 2.000 Euro jedoch deutlich günstiger aus als die zu erwartende Steuer. Darüber hinaus können Sie die Kosten jedoch von dem zu verteuerten Erbe absetzen.
Mit einem professionell erstellten Wertgutachten Ihrer geerbten Immobilie können Sie in vielen Fällen die anfallende Erbschaftssteuer erheblich senken! Statt sich also selbst in Verzweiflung über die hohe Steuer zu stürzen und vielleicht sogar über ein Ausschlagen des Erbes nachzudenken, holen Sie lieber den Rat eines Fachmanns ein.
Ein geringer Immobilienwert muss Ihnen keine Nachteile bringen. Nach dem günstigen Erbe kann der Immobilienwert wieder gesteigert werden. Dabei können schon kleine Verbesserungen einen großen Einfluss auf den Verkehrswert haben. Informieren Sie sich dazu in unserer kostenlosen Checkliste über die Immobilienaufbereitung und polieren Sie Ihre geerbte Immobilie zum Traumhaus auf!
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