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Den Freibetrag für Immobilien beim Erbe richtig nutzen

Bei der Erbschaftssteuer den Freibetrag für Immobilien nutzen – So geht’s

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, benötigt nicht nur Willenskraft und eine gute Strategie, sondern vor allem auch Geduld. Denn ein Hausverkauf kann sich durchaus in die Länge ziehen. Wie lange der Verkauf eines Hauses aber tatsächlich dauert ist kaum abzuschätzen. Experten sprechen davon, dass eine Immobilie in der Regel innerhalb von 2 bis 9 Monaten verkauft wird. Diese Angabe ist jedoch sehr vage und reflektiert kaum die individuelle Situation der Verkäufer. Darum beleuchten wir in diesem Beitrag die Dauer des Immobilienverkaufs genau und klären neben den Fragen was den Immobilienverkauf verlangsamt und wie er sich beschleunigen lässt auch die drängende Frage warum die Dauer des Hausverkaufs in erster Linie überhaupt wichtig ist.

Der Segen der Freibeträge

Je enger die Erben mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher fällt der Freibetrag aus. Dieser Freibetrag wird von der Gesamtsumme des Erbes abgezogen und die Erben erhalten ihn steuerfrei. Nur für den anschließend verbleibenden Teil fällt dann die Erbschaftssteuer an. Die Höhe des Freibetrages korrekt zu ermitteln ist nicht schwer, da er lediglich von dem Verwandtschaftsgrad der Erben abhängt. Aber kaum jemand weiß, wie die Freibeträge richtig nutzbar zu machen sind. Tatsächlich ist es durchaus möglich ein Erbe ganz und gar steuerfrei zu erhalten und das gilt nicht nur für kleine Vermögenswerte, sondern eben auch für sehr hohe Summen.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Erbschaft und Schenkung – Ein unterschätztes Dreamteam

Eine Schenkung ähnelt dem Konzept der Erbschaft sehr, bis auf die Tatsache, dass die Übertragung von Vermögen hier noch zu Lebzeiten der beiden Parteien stattfindet. Was die Schenkung der Erbschaft jedoch voraus hat ist, dass sie mehrfach durchgeführt werden kann. Hierbei muss zwar ein gewisser zeitlicher Rahmen eingehalten werden, dennoch ist es möglich mit jeder Schenkung die Freibeträge erneut zu nutzen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn zwischen den Schenkungen mindestens zehn Jahre liegen. Dies ist zwar eine lange Zeit, jedoch ist es beispielsweise Eltern auf diese Weise möglich ihren Kindern über einen Zeitraum von 20 Jahren ungefähr 1,2 Mio. Euro steuerfrei zu hinterlassen. Mit der Erbschaft kann dann erneut der Freibetrag auf das verbleibende Vermögen angewendet werden.

Steuerfrei Immobilien erben…

Oftmals besteht die Erbmasse nicht einfach nur aus bloßem liquidem Vermögen, sondern auch aus anderen Vermögenswerten. Die Erbschaft einer Immobilie beispielsweise ist ein sehr besonderer Fall. Ihr Wert kann nicht einfach Stück für Stück an die zukünftigen Erben übertragen werden. Die oben gebotene Lösung ergibt sich hierfür also nicht. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, eine Immobilie steuerfrei zu erben.

… nur unter Auflagen

Nutzen können das jedoch nur Lebens- oder Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen. Denn die Erbschaft einer Immobilie ist für sie laut Gesetzt dann steuerfrei, wenn sie schon zuvor gemeinsam mit dem Erblasser in der Immobilie gelebt haben. Des Weiteren müssen die Erben auch noch mindestens für die nächsten zehn Jahre ihren Hauptwohnsitz in dieser Immobilie gemeldet haben. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, geht die Immobilie steuerfrei auf die Erben über. Der Wert der Immobilie zählt dabei nicht zum Freibetrag, dieser wird stattdessen auf das restliche Erbe erhoben.

Erben, die in einem anderen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser stehen, können diese Möglichkeit jedoch nicht ausnutzen. Sie müssen regulär das gesamte Erbe nach Abzug des Freibetrages versteuern.

Das Erbschaftsrecht ist zwar sehr streng, hat jedoch auch einige Schlupflöcher. Angewendet werden kann sie allerdings nur wer mit ihnen auch vertraut ist. Die Beratung eines kompetenten Rechtsanwalts ist deshalb in jedem Fall ratsam.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH