Allgemeine Geschäftsbedingungen der BRUMANI Immobilien GmbH

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BRUMANI Immobilien GmbH und unseren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Informationen und Objektnachweise
Alle Informationen und Objektnachweise, die von der BRUMANI Immobilien GmbH bereitgestellt werden, sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Auftraggeber die vereinbarte oder übliche Provision.

3. Provisionspflicht
Schließt der Auftraggeber einen Vertrag aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der BRUMANI Immobilien GmbH, ist bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags oder eines Mietvertrags die vereinbarte Provision zu zahlen. Ist keine Provisionshöhe festgelegt, gilt die ortsübliche Provision.

4. Stornierung von Besichtigungsterminen
(1) Der Interessent verpflichtet sich, vereinbarte Besichtigungstermine einzuhalten oder mindestens [24] Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen. Diese Frist ermöglicht es dem Makler, alternative Besichtigungen zu organisieren und die Zeit effizient zu nutzen.
(2) Im Falle einer Nichtwahrnehmung des Besichtigungstermins ohne rechtzeitige Absage ist der Makler berechtigt, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Diese Gebühr wird wie folgt berechnet:

  • Für einen ausgefallenen Termin an einem Werktag (Montag bis Samstag): 90 Euro pro Stunde, anteilig für die geplante Dauer des Termins.

  • Für einen ausgefallenen Termin an einem Sonntag: 180 Euro pro Stunde, anteilig für die geplante Dauer des Termins.

    Beispiel: Ein ausgefallener 20-Minuten-Termin an einem Werktag würde eine Gebühr von 30 Euro nach sich ziehen (90 Euro / 3), während derselbe Termin am Sonntag eine Gebühr von 60 Euro zur Folge hätte (180 Euro / 3).

    Diese Gebühr dient dazu, die ungedeckten Kosten der Terminvorbereitung und des entgangenen Zeitfensters zu kompensieren und stellt keine Strafzahlung dar, sondern ist lediglich als Ausgleich für die entstandenen Kosten und die entgangene Möglichkeit zur anderweitigen Terminvergabe gedacht.

(3) Die Ausfallgebühr wird nicht erhoben, wenn der Interessent nachweisen kann, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Es bleibt dem Interessenten unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Makler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Die Gebühr wird fällig und zahlbar innerhalb von [14 Tagen] nach Rechnungsstellung durch den Makler.
(5) Der Makler verpflichtet sich, die Interessenten rechtzeitig über die Konsequenzen einer nicht abgesagten Besichtigung, einschließlich der möglichen Ausfallgebühr, in Kenntnis zu setzen.

5. Haftung (Angaben zu Immobilien)
Die Informationen über die Immobilien stammen von den Verkäufern oder Vermietern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die BRUMANI Immobilien GmbH keine Haftung.

6. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der Provision kann nur auf die von der BRUMANI Immobilien GmbH angegebenen Konten erfolgen, um schuldbefreiende Wirkung zu erzielen.

7. Aufwendungsersatz
Der Kunde verpflichtet sich, Aufwendungen für die Erfüllung des Vertrags auch dann zu ersetzen, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt. Dies umfasst Kosten für Inserate, Porto, Telefonkosten, Fahrtkosten usw. Die Höhe des Aufwendungsersatzes wird individuell oder pauschal vereinbart und beträgt maximal 10 % der erwarteten Provisionshöhe.

8. Doppeltätigkeit des Maklers
Als Makler darf die BRUMANI Immobilien GmbH für Verkäufer und Käufer tätig werden (Ausnahme: Nicht für beide Seiten als Vermittlungsmakler).

9. Verbot der Weitergabe von Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, Nachweise und Informationen zum Objekt für sich zu behalten. Die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung führt zur Fälligkeit des vereinbarten Provisionsanspruchs.

10. Haftung & Haftungsbegrenzung
Die Haftung der BRUMANI Immobilien GmbH ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Dies bezieht sich auch auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ein vollständiger Haftungsausschluss ist nicht möglich.

11. Verjährung
Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die BRUMANI Immobilien GmbH gilt eine allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist.

12. Online-Streitbeilegung
Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die BRUMANI Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der BRUMANI Immobilien GmbH in Freiburg.